Halloween in der ZOOM-Erlebniswelt


  
Wenn Nebelschwaden die ZOOM-Erlebniswelt durchziehen und thematisch gekleidete Akteure die Wege begleiten, findet erneut die Halloween-Veranstaltung im Zoo statt.

(rr) Am Freitag, dem 31. Oktober 2025, sowie am Samstag, dem 1. November 2025, wird jeweils von 18:00 bis 22:00 Uhr durch spezielle Geräuschkulissen, innovative Lichteffekte und aufwendig gestaltete Dekorationen eine besondere Atmosphäre geschaffen.



Über eine Strecke von mehr als vier Kilometern führen Besucherwege durch die Themenbereiche Alaska, Afrika und Asien. In diesen Bereichen begegnen Besucher Darstellungen von Geistern, Hexen und weiteren Gestalten, die auf ein atmosphärisches Erlebnis für Gäste jeden Alters ausgelegt sind.



Der Abend bietet zahlreiche eindrucksvolle Erlebnisse. Schon im Eingangsbereich empfangen Stelzenläufer die Gäste und schaffen eine beeindruckende Atmosphäre. Die neue Feuershow setzt besondere Akzente und ermöglicht es, die außergewöhnliche Stimmung der Nacht zu genießen. Zusätzlich steht eine Fotokulisse zur Verfügung, vor der Gäste auf Wunsch Erinnerungsfotos machen lassen können.



Die technischen Vorbereitungen für das Gruselspektakel sind umfangreich und beginnen bereits eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. Die Erlebniswelten werden entsprechend dem Halloween-Motto dekoriert, um den Gästen ein außergewöhnliches Erlebnis zu ermöglichen. Der Abbau der Veranstaltung startet am Samstag, den 2. November 2025. Einzelne Dekorationselemente bleiben jedoch bis einschließlich Dienstag, den 4. November 2025, tagsüber von den Besucherwegen aus sichtbar.



Die Veranstaltung ist für Kinder ab sechs Jahren geeignet. Die Mitnahme von Hunden wird nicht empfohlen; bei Mitnahme gelten die regulären Eintrittspreise für Hunde. Der Kartenvorverkauf erfolgt bereits über den Onlineshop der Zoom-Erlebniswelt.



Der Zutritt ist ausschließlich bei Vorlage eines gültigen Halloween-Tickets möglich. Eine Kombination mit weiteren Angeboten ist ausgeschlossen. Tageskarten, Dauerkarten sowie Jahreskarten berechtigen nicht zum Eintritt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZOOM Erlebniswelt.









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