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Welcher tierliebe Vermieter hat ein Herz und vermietet sein Haus oder seine Wohnung einem jungen Paar, das regelmäßiger Arbeit nachgeht?
(rr) Nachdem einer fast 28-jährigen Frau und ihrem 31-jährigen Ehemann aufgrund Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung gekündigt wurde, suchen beide gemeinsam mit ihren zwei zahmen und guterzogenen Hunden eiligst eine neue Wohnung zur Miete.
Das Ehepaar hat keine Kinder und beide gehen einer Arbeit nach, die angestellte Frau ausschließlich im Homeoffice, der angestellte Mann bei Audi.
Schön wäre ein Haus mit Garten oder eine 2-3 Zimmer-Wohnung mit vorhandener Einbauküche. Wenn möglich wird eine Erdgeschosswohnung mit Garten bevorzugt, beide würden aber auch in eine andere Etage mit Balkon ziehen.
Die Mietimmobilie sollte in im Umkreis von 30 Kilometer um Denkendorf im Landkreis Eichstätt sein und die Warmmiete soll eine Höhe von 1.400 Euro nicht übersteigen.
Wer ist bereit, diesem jungen Ehepaar eine geeignete Wohnung zu vermieten? Angebote richten Sie bitte per E-Mail an
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Wenn Sie ihre Gartenarbeiten einem professionellen Landschaftsgärtner übertragen, können Sie die Kosten bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
(rr) Das Laub leuchtet in sattem Gelb und warmem Rot. Der Herbst zeigt sich von seiner schönsten Seite. Noch ein paar Wochen bis zu den ersten Nachtfrösten. Zeit, die letzten Arbeiten auf der Terrasse und im Garten für dieses Jahr anzupacken. Sträucher schneiden, Zwiebeln für den Frühling setzen und empfindliche Pflanzen winterfest machen.
Wer die Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder möchte, holt sich zum Beispiel von einem Landschaftsgärtner professionelle Unterstützung. Viele dieser Ausgaben rund um den Garten lassen sich in der Steuererklärung absetzen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erläutert, welche Arbeiten geltend gemacht werden können und wieviel es vom Fiskus zurückgibt.
Wer kann von den Steuervorteilen profitieren?
Egal, ob Eigenheimbesitzer oder Mieter mit Gärtchen, beide können gleichermaßen die Kosten geltend machen. Die Immobilie muss auch nicht ganzjährig selbst genutzt werden, das heißt Zweit- und Ferienhäuser sind eingeschlossen. Diese dürfen sich sogar in der EU oder EWR befinden, solange der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Eine Besonderheit gilt für Neubauten.
Gartenarbeiten sind erst dann abzugsfähig, wenn die Immobilie bewohnt wird. Daher rät Tobias Gerauer, Steuerberater und Vorstand der Lohi, erst ins Eigenheim zu ziehen und den Garten anschließend gestalten zu lassen. Das spart eine Menge Geld. Gefördert werden alle Arbeiten, die auf dem Grundstück oder angrenzenden Bürgersteig anfallen. Werden Pflanztöpfe hingegen z.B. von einer Gärtnerei abgeholt und den Winter über in Gewächshäusern eingelagert, ist der Steuerabzug nicht zugelassen.
Welche Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?
Die ausgeführten Tätigkeiten sind steuerlich in haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu unterteilen. Es spielt keine Rolle, ob der Garten erstmalig angelegt oder umgestaltet wird. Einmalige Arbeiten, wie das Verfliesen der Terrasse, das Anbringen eines Sonnenschutzes, die Einzäunung des Grundstücks, das Gestalten der Beete, das Anlegen eines Gartenteichs, das Pflanzen einer Hecke oder Legen eines Rollrasens fallen steuerlich unter die Handwerkerleistungen. Der Herbst bietet aufgrund von Temperatur und Feuchtigkeit die optimalen Bedingungen, damit Pflanzen vor dem Winter noch gut anwurzeln und sich eingewöhnen können.
Jeder, der einen eigenen Garten hat, kennt das: Im Garten ist laufend etwas zu tun. Wiederholt anfallende Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden, Schädlingsbekämpfung, Unkrautjäten, Pflanzen in Vlies einpacken oder Laub vom Gehweg entfernen, gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Werden sie von einem Gewerbetreibenden ausgeführt, gibt es ein Fünftel der Arbeitskosten von der Steuer zurück. Das schließt das gebührenpflichtige Entsorgen der Gartenabfälle mit ein.
Was ist steuerlich zu beachten?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind jeweils zu 20 Prozent absetzbar, es gelten aber unterschiedliche Höchstgrenzen. Beschränkt ist die Absetzbarkeit auf Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsmaterialien wie Treibstoff, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmittel gehören dazu. Ausgeschlossen sind die Kosten für Pflanzen, Steine und Material, das länger erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist bei der Rechnungsstellung eine transparente und getrennte Aufstellung erforderlich, sonst lehnt das Finanzamt ab. Als Nachweise werden eine Rechnung und ein Überweisungsbeleg, zum Beispiel der Kontoauszug, benötigt. Wichtig, bei Barzahlung geht der Steuervorteil verloren!
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Daraus entsteht im günstigsten Fall ein Steuervorteil von 4.000 Euro. Für Handwerkerarbeiten gilt eine Höchstgrenze von maximal 6.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro. Insgesamt können also 5.200 Euro für Gartenarbeiten eingestrichen werden. Diese Summe wird erfreulicherweise direkt von der Steuerlast und nicht vom Einkommen abgezogen.
Sollten die Handwerkerkosten den steuerlichen Jahreshöchstbetrag übersteigen, rät Tobias Gerauer, mit dem Betrieb eine Aufteilung der Rechnung auf zwei Jahre zu vereinbaren. Durch die Aufsplittung kann der Steuervorteil vergrößert und im besten Fall verdoppelt werden.
Quelle: Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
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Bundesweiter Warntag am 12. September 2024.
(rr) Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt am Donnerstag, 12. September 2024, einen bundesweiten Warntag durch. Auch die Stadt Ingolstadt und die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen werden daran teilnehmen.
Die Warnung der Bevölkerung findet um 11:00 Uhr auf sechs verschiedenen Wegen statt: Sirenenwarnung, Rundfunkdurchsagen, Mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Social-Media, Warnapp NINA sowie über Cell-Broadcast.
Informationen zum Cell-Broadcast: Dazu muss das Handy eingeschaltet sein und einen gewissen Softwarestand haben. Um die Testwarnung des Bundesweiten Warntages zu erhalten muss evtl. in den Einstellungen des jeweiligen Mobiltelefons unter Benachrichtigen, Sicherheit und Notfall oder Mitteilungen die Funktion „Testwarnung“ aktiviert sein.
Was passiert am 12. September 2024 beim bundesweiten Warntag:
Der bundesweite Warntag wird zentral durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz gesteuert. Die teilnehmenden Sirenen im Umkreis von 10 Kilometern um Störfallbetriebe werden von der Integrierten Leitstelle Ingolstadt ausgelöst und werden einen einminütigen auf- und abschwellenden Heulton wiedergeben.
Warnapps wie beispielsweise NINA, sowie das Cell Brodcasting werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz zentral für das gesamte Bundesgebiet ausgelöst werden.
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Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos und auf reproduktionsmedizinische Hilfe angewiesen.
(rr) Die Kosten werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Eine Steuerentlastung gab es bisher nur bei krankheitsbedingter Kinderlosigkeit der Frau sowie bestehender Ehe. Der Bundesfinanzhof (BFH) schafft nun neue Hoffnung: Auch eine gesunde und unverheiratete Frau kann die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung von Veränderungen des Erbmaterials und eine anschließende künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen, wenn ihr Partner an einer Erkrankung leidet.
Präimplantationsdiagnostik zur Vermeidung von Krankheiten
Im verhandelten Fall wies der Partner der Steuerpflichtigen eine erblich bedingte Chromosomenmutation auf. Dadurch war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein auf natürlichem Weg gezeugtes gemeinsames Kind entweder mit schwersten Behinderungen auf die Welt gekommen oder nach der Geburt erst gar nicht lebensfähig gewesen wäre. Das Paar ließ sich bei einer Kinderwunschklinik humangenetisch und psychosozial beraten.
Um das vorliegende Risiko zu umgehen, entschied sich das Paar zu einer künstlichen Befruchtung und einer Präimplantationsdiagnostik, die genetische Veränderungen an den Zellen des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter identifiziert. Der Großteil der Behandlungen wurde an der Frau im Rahmen der künstlichen Befruchtung vorgenommen. Da die Frau selbst gesund war, musste das Paar die Kosten in Höhe von ca. 23.000 Euro selbst tragen. Mit ihrer Steuererklärung machte die Frau die Ausgaben schließlich als außergewöhnliche Belastung geltend. Doch das zuständige Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, weil das Paar nicht verheiratet war.
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Die Steuerpflichtige ging vor Gericht und das niedersächsische Finanzgericht gab der Klägerin recht. Es sah die Voraussetzungen für den Abzug als außergewöhnliche Belastung als erfüllt an, da die medizinischen Maßnahmen notwendig waren, eine durch Krankheit des Partners beeinträchtigte körperliche Funktion auszugleichen. Allerdings wurde nur der Teil der Kosten, welche die Steuerpflichtige selbst bezahlt hatte, anerkannt. Die vom Partner bezahlten Rechnungen wurden bei der Frau nicht berücksichtigt, da keine Ehe beziehungsweise Zusammenveranlagung gegeben war. Das örtliche Finanzamt ging gegen dieses Urteil in Revision und so landetet der Fall schließlich vor dem BFH.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichtes. Zudem erklärte er, dass die Gesundheit der Klägerin und deren Ehestatus im Sinne des Einkommensteuergesetzes keine Rolle spielen. Im Urteil wurde auf den untrennbaren biologischen Zusammenhang in Bezug auf einen Kinderwunsch hingewiesen. Zum einen hätte die Erbkrankheit des Partners auf die Frau Auswirkungen gehabt, zum anderen hätte eine medizinische Behandlung eines Partners allein nicht für den Zweck ausgereicht. Somit waren die Maßnahmen am gesunden Körper der Frau steuerlich gerechtfertigt. Weiterhin waren die pränatalen Behandlungen durch die Ärztekammer medizinisch indiziert und wurden im Einklang mit deutschem Recht nach dem Embryonenschutzgesetz durchgeführt. Der Abzug als außergewöhnliche Belastung im Ausmaß des Urteils vom Finanzgericht wurde zugelassen.
Die Reichweite des BFH-Urteils
„Die von den Kassen nicht übernommenen Kosten für eine künstliche Befruchtung waren bisher auch schon steuerlich absetzbar. Allerdings beschränkte sich das auf Fälle, in denen ein Paar verheiratet oder die Frau unfruchtbar war“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch musste also bei der Frau liegen. Neu an diesem richtungsweisenden Urteil ist, dass das Paar nicht verheiratet war und die Problematik beim Mann lag. Damit wurde ein Präzedenzfall für Paare geschaffen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, so der Steuerexperte der Lohi. Der Kostenabzug oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze ist somit einem größeren Teil an Steuerpflichtigen zugänglich gemacht worden.
Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern
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Während erwachsene Morgenmuffel schon einmal ohne Essen aus dem Haus gehen können, brauchen Kinder morgens das Frühstück als Energienachschub.
(rr) Denn ihr Körper kann noch weniger gut Reserven aufbauen und mobilisieren. Ein ausreichendes Frühstück fördert Konzentration und Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern. Fitmacher für Frühstück und Pausenbrot sind Vollkornbrote oder Getreideflocken.
„Belegte Brote oder Müsli mit einem hohem Vollkorn- und damit Ballaststoffanteil garantieren, dass die Energie langsam und gleichmäßig vom Körper aufgenommen wird“, so Lena Kurzhals, Gesundheitsexpertin bei der AOK-Direktion in Ingolstadt. So halten Frühstück und Pausenbrot lange vor und fördern das Lernen.
Lena Kurzhals schlägt vor, zu jeder Mahlzeit Obst oder Gemüse zu essen: „Gemäß der Empfehlung ‚5 am Tag‘ dürfen es dreimal täglich je eine Handvoll Gemüse und dazu zwei Portionen frisches Obst sein.“ So verfeinern Bananen, Äpfel, Birnen oder Weintrauben mit ihrer natürlichen Süße und schnell verwertbaren Kohlenhydraten das Müsli. Gurken und Tomatenscheiben, Karotten- oder Paprikastreifen können mit aufs Brot und liefern reichlich Vitamine fürs Immunsystem. „Milch im Müsli oder Frischkäse auf dem Vollkornbrot enthalten zudem hochwertiges Eiweiß, das Sättigung und Wachstum unterstützt“, so Lena Kurzhals weiter.
Frühstück und Pausenbrot ergänzen sich
Besonders wichtig ist, dass Kinder morgens etwas trinken, etwa ein kleines Glas Wasser oder eine Tasse ungesüßten Tee. „Wer gar nichts essen kann, trinkt am besten etwas Gehaltvolles wie Milch oder einen frisch zubereiteten Smoothie“, sagt Lena Kurzhals. Sie rät Eltern, die Kinder mit auswählen zu lassen, damit ein guter Start in den Tag gelingt. Auch Abwechslung hilft dabei, dass die morgendlichen Gerichte gut ankommen oder – bei Frühstücksmuffeln – wenigstens akzeptiert werden. Wer morgens keinen oder wenig Appetit hat, braucht ein gehaltvolleres Pausenbrot als Ausgleich.
Wenn jemand schon reichlich gefrühstückt hat, genügen in der Pause vielleicht ein Apfel oder Gemüsesticks. Ansonsten gilt: Das Pausenbrot sollte wie das Frühstück möglichst vielseitig sein. Auch hier lassen sich Obst und Gemüse gut mit Vollkornprodukten kombinieren. Zudem halten Gemüsescheiben oder Obstschnitze das Pausenbrot in der Brotzeitbox länger frisch und saftig. „Das Auge isst mit – je bunter, desto mehr wird erfahrungsgemäß der Appetit der Kinder angeregt“, ergänzt Lena Kurzhals und erinnert daran, den Schulkindern immer auch – möglichst zuckerfreie – Getränke in die Schule mitzugeben.
Internet-Tipp: Gesunde Ernährung für Kinder: Die Mischung macht’s!
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