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DAK-Gesundheit in Ingolstadt bietet Experten-Hotline am Freitag, 19. Juni 2020.
(ir) Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie und Lernen zu Hause setzen Familien in Ingolstadt verstärkt unter Druck. Das zeigt eine aktuelle DAK-Studie zum Thema Homeschooling. Deshalb bietet die DAK-Gesundheit Ingolstadt am Freitag, 19. Juni 2020 eine Telefon-Hotline für Eltern. Zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr beantworten Ärzte und Psychologen persönliche Fragen und helfen, den Hintergrund von Stress und Streit während des Homeschoolings besser zu verstehen. Das spezielle Serviceangebot unter der kostenlosen Rufnummer (08 00) 11 11 841 können Kunden aller Krankenkassen nutzen.
„Die Schulen in Ingolstadt werden jetzt schrittweise geöffnet, sind aber noch weit entfernt vom Normalbetrieb. Wir gehen deshalb bei den Familien weiterhin von einer sehr hohen Belastung aus“, sagt Jeannette Gruber von der DAK-Gesundheit Ingolstadt. Die Krankenkasse hat gerade eine Forsa-Befragung „Homeschooling in Corona-Zeiten“ veröffentlicht. Demnach fühlt sich in der Zeit der Schulschließungen fast jedes zweite Elternteil oft oder sehr oft gestresst, viele leiden unter Schmerzen. Mütter leiden häufiger noch als Väter unter regelmäßigen Bauch-, Rücken- oder Kopfschmerzen. Auch von Traurigkeit sind sie stärker betroffen als ihre Partner. In jeder vierten Familie gibt es während der Schulschließungen häufig Streit. Für die DAK-Studie wurden im Mai 1.005 Erwachsene und jeweils ein zugehöriges Kind zwischen zehn und 17 Jahren befragt.
Laut DAK-Studie ist es vor allem für jüngere Schulkinder emotional schwierig, ausschließlich zu Hause zu lernen. Ihnen fehlen besonders der Kontakt und Austausch mit Gleichaltrigen, Freundinnen und Freunden. Mehr als ein Drittel der Zehn- bis Zwölfjährigen verbindet mit den Schulschließung fast täglichen Stress und mehr als ein Viertel ein Gefühl tiefer Traurigkeit. Sie berichten zudem besonders häufig von Streit. „Je jünger die Kinder, desto häufiger kommt es im Lockdown zu Konflikten in der Familie, erklärt Gruber.
Was können Eltern tun, um Stress und Streit in ihren Familien vorzubeugen? Was lässt sich gegen psychosomatische Beschwerden tun? Wann ist wegen Schlafproblemen und Kopfschmerzen ein Arztbesuch nötig? Diese und weitere Fragen beantworten die Experten der DAK-Gesundheit am Freitag, 19. Juni von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr am Telefon.
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Der Bezirk Oberbayern überarbeitet Broschüren zur ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege.
(ir) Wer weniger als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdient, muss nicht für den Unterhalt seiner pflegebedürftigen Eltern oder Kinder aufkommen. Dies regelt das Angehörigenentlastungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Der Bezirk Oberbayern hat seine beiden Leitfäden zu Hilfe zur Pflege überarbeitet und um die neue Rechtslage ergänzt. Die barrierefreien Hefte „Ambulante Hilfe zur Pflege“ und „Stationäre Hilfe zur Pflege“ sind ab sofort kostenfrei erhältlich.
Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Gewährung der Hilfe zur Pflege zuständig. Diese Form der Sozialhilfe springt ein, wenn Personen ihre Pflege nicht selbst finanzieren können, weil die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen.
Die beiden Broschüren enthalten umfangreiche Hinweise zur häuslichen und stationären Pflege. Sie informieren über das Gesetz, das die Angehörigen entlastet, sowie über Schonvermögen, Pflegehilfsmittel, Entlastungspflege und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Denn dafür gibt es ebenfalls Unterstützung durch die Sozialhilfe. Das Rechtsreferat des Bezirks Oberbayern hat die umfangreichen Fall- und Berechnungsbeispiele aktualisiert. Ausführlich erklärt sind auch die Modalitäten der Antragstellung.
Bestellung der Broschüre unter der Telefonnummer (0 89) 21 98-9 10 02 oder per E-Mail an
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Hat Ihr Stubentiger plötzlich seine „wilden fünf Minuten“? Dieser Spieltrieb ist angeboren und erfüllt wichtige Funktionen.
(ir) Neben dem Koordinationstraining befriedigt der Spieltrieb der Katze ihren Jagdtrieb und sorgt für körperliche und geistige Auslastung. Besonders Wohnungskatzen brauchen diesen Ausgleich umso mehr, wenn kein Katzenkumpel zur Verfügung steht. Die Fachliteratur unterscheidet gerne zwischen zwei Spieltypen: dem Bodentyp und dem Lufttyp.
Der Bodentyp schleicht, verfolgt alles, was über den Boden huscht, lauert, stöbert, flüchtet, schnappt blitzschnell zu – alles am liebsten vom Boden aus. Der Lufttyp klettert, springt, hakelt mit den Pfoten. Ihm ist kein Schrank zu hoch und kein Kratzbaum zu wackelig.
„Inszenieren Sie zum Beispiel eine kleine Jagd: Das Beutetier – ein Plüschtier oder eine Spielmaus – huscht davon, wird verfolgt, versteckt sich“, erklärt eine Fressnapf-Expertin. Und sie fügt hinzu: „Ihre Katze lauert ihm auf und schlägt schließlich zu.“ Dem Bodentyp ist es nicht nur wichtig, die Beute zu verfolgen, sondern auch, ihr aufzulauern, sich zu verstecken und dann aus dem Versteck heraus zuzuschlagen. Als Stratege strengt er gerne seinen Kopf an. Hat das Beutetier sich an einem schwer zu erreichenden Ort versteckt, tüftelt er Wege aus, wie er es erreichen kann. Beziehen Sie Möbelstücke oder Gegenstände in das Spiel mit ein. Die Beute könnte sich etwa in einer Tüte mit zerknülltem Papier verbergen. Der Weg dorthin führt durch einen Rascheltunnel. Sprechen Sie alle Sinne Ihrer Katze an.
„Der Luftikus ist ein agiler Spieler“, so die Fressnapf-Expertin weiter. Und sie fügt an: „Er möchte klettern, springen – wenn es möglich wäre, wohl am liebsten fliegen. Verlagern Sie Ihr Spiel auf den Kratzbaum.“ Reizangeln mit Federn machen ihm ebenso viel Spaß wie akustische Reize, also Spielzeug, das quietscht, raschelt oder mit Glöckchen versehen ist. Der Luftikus möchte jagen und fangen. Dafür sollte das Spielzeug immer in Bewegung bleiben. Spielen Sie gemeinsam! Jagen, lauern, klettern und springen beschäftigt Ihren Stubentiger nicht nur sinnvoll, sondern macht gemeinsam auch noch richtig Spaß!
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Naturgemäß lieben Kaninchen und Meerschweinchen frisches Gras, Luft und Licht.
(ir) Wenn Ihre Kleintiere den Sommer im Freien verbringen können, sollten Sie bereits mindestens eine Woche bevor es nach draußen geht anfangen, vermehrt Frischfutter zu geben – am besten füttern Sie das Gras von der Wiese, auf der die Tiere später herumtollen. So gewöhnen sie sich an diese Nahrung und Verdauungsstörungen können vermieden werden.
„Ideal ist für den ersten Aufenthalt im Freien eine mehrtägige Schönwetterperiode“, so eine Fressnapf-Expertin. Und sie erklärt: „Wenn es – wie im Juni üblich – keinen Bodenfrost mehr gibt, können die Tiere auch über Nacht draußen bleiben. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Gehege sicher geschützt ist. Der Zaun muss mindestens 40 Zentimeter tief eingegraben werden. Für Kaninchen ist dies allein deshalb nötig, weil sie selbst graben.“
Grundsätzlich ist es wichtig, Kleintiere vor Füchsen und Mardern zu schützen, die auch in städtischen Wohngebieten nachts auf Beutezug sind. Für einen dauerhaften Aufenthalt im Freien müssen Sie die Schutzhütte mit wärmendem Material – etwa Stroh – polstern. Das Gehege darf zudem niemals in der prallen Sonne stehen und muss auch vor Nässe geschützt sein. „Eine einfachere Möglichkeit besteht darin, die Tiere tagsüber stundenweise in ein mobiles Freigehege zu lassen“, so die Fressnapf-Expertin weiter. Und sie fügt an: „Aber auch dieses muss schwer und stabil genug sein, dass Katzen oder andere Tiere es nicht umwerfen oder anheben können.“
Zudem braucht auch dieses Freigehege eine Abdeckung gegen Eindringlinge von oben, einen Schattenspender sowie Versteckmöglichkeiten. Auch in einem mobilen Freigehege sollten die Kleintiere über ausreichend Platz verfügen. Sorgen Sie zudem dafür, dass stets sauberes Wasser und Heu vorhanden sind. Achten Sie außerdem darauf, dass der Rasen nicht frisch gedüngt oder gegen Moos behandelt wurde.
Lassen Sie die Tiere im mobilen Freigehege nicht völlig unbeaufsichtigt, sondern schauen Sie in regelmäßigen Abständen nach ihnen. Wer keinen Garten, aber einen Balkon hat, kann Kaninchen und Meerschweinchen ebenfalls stundenweise Frischluft verschaffen. Sicherheit und Schutz vor der Witterung stehen auch hier an erster Stelle. Frisches Grün kann man in Form von Kräutertöpfen oder Kleintiergras bereitstellen.
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Nach Rekordhoch im März 2020 ist der Krankenstand jetzt wieder unter Vorjahresniveau.
(ir) Nach dem Ausreißer im März dieses Jahres pendelt sich nun der Krankenstand wieder unter dem Vorjahresniveau ein. Vor allem die 12. und der 13. Kalenderwoche (ab 16. März 2020) waren rekordverdächtig hoch. In dieser Zeit waren knapp sechs Prozent der Erwerbstätigen in Bayern krankgeschrieben - rund zwei Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Dagegen lagen in den Monaten Januar, Februar und April die Quoten unter dem Vorjahresniveau.
Ende April 2020 beispielsweise fehlten nur noch drei Prozent der bayerischen Arbeitnehmer krankheitsbedingt am Arbeitsplatz - halb so viele wie im März. Das zeigt eine Sonderauswertung zu den Arbeitsunfähigkeiten im Frühjahr 2020, die die Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern jetzt veröffentlichte.
„Krankmeldungen aufgrund der Diagnose Covid-19-Infektionen verzeichnen wir bisher im Freistaat prozentual nur in der zweiten Nachkommastelle“, sagt Christian Bredl, Leiter der TK in Bayern. „Dennoch stehen die hohen AU-Daten Ende März wohl indirekt mit der Corona-Pandemie im Zusammenhang. In dieser Zeit schnellten die Krankschreibungen aufgrund von Erkältungssymptomen um rund 50 Prozent gegenüber dem Monatsanfang in die Höhe.“
Nach den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums Mitte März, dass sich alle Reiserückkehrer aus Italien, Österreich und der Schweiz selbst zwei Wochen in Quarantäne begeben sollen und der darauffolgenden allgemeinen Ausgangsbeschränkungen in Bayern, waren die Menschen entsprechend sensibilisiert. „Die meisten Arbeitgeber trafen verantwortungsvolle Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben und legten ihren Beschäftigten nahe, bei Erkältungssymptomen lieber nicht ins Büro zu kommen“, erklärt Bredl.
Für die Sonderauswertung zu den Arbeitsunfähigkeiten im Frühjahr 2020 hat die TK die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer derzeit rund 5,3 Millionen versicherten Erwerbspersonen, darunter über 700.000 aus Bayern, von 1. Januar bis Mitte Mai 2020 ausgewertet. Dazu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Empfänger von ALG-I.