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Betroffene Krankenversicherte können sich einer Sammelklage in Italien anschließen.
(rr) Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darüber informiert der AOK-Bundesverband. Für die Betroffenen entstehen dabei auch im Falle einer möglichen Niederlage vor Gericht keinerlei Anwalts- oder Prozesskosten.
Hintergrund ist ein im Sommer 2021 öffentlich gewordener Serienschaden bei Philips-Beatmungsgeräten, die bei beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten zur Anwendung gekommen sind. In den Geräten wurde ein Schaumstoff verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Laut Hersteller kann die Nutzung der betroffenen Geräte schwere Folgen für die Gesundheit haben, auch ein toxisches oder karzinogenes Risiko kann nicht ausgeschlossen werden (BfArM-Referenznummer 11651/21 und 11652/21). Der Hersteller Philips Respironics soll, so die Ermittlungen der zuständigen Aufsichtsbehörde in den USA (FDA), spätestens seit dem Jahr 2015 von den potenziellen Gesundheitsgefahren gewusst, die Geräte aber dennoch auf dem Markt gelassen und weiter in den Verkehr gebracht haben. (Quelle: https://www.fda.gov/media/154099/download).
Kostenfreie Klagemöglichkeit in Italien
Die AOKs weisen potenziell betroffene Versicherte mit einem persönlichen Anschreiben darauf hin, dass sie ihre Ansprüche durch einen Beitritt zu einer Sammelklage in Italien sichern können. Betroffene können sich zusätzlich online unter dem Suchbegriff „Sammelklage Philips“ informieren.
Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich, somit auch bei rein psychischen Gesundheitsschäden. Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein. Da den Versicherten bei einer Klageabweisung keinerlei Kosten entstehen und im Erfolgsfall ein Schmerzensgeld an die einzelnen Versicherten ausgezahlt wird, bestehen bei der Sammelklage in Italien keine Kostenrisiken.
Die Teilnahme an der Sammelklage verhindert, dass mögliche Ansprüche der Versicherten am 31. Dezember 2024 verjähren.
Damit Betroffene ihre Ansprüche rechtzeitig sichern können, kontaktieren die AOKs die betroffenen Versicherten laufend und informieren sie beziehungsweise haben sie bereits über die Möglichkeit informiert, sich der Sammelklage anzuschließen.
Engagement für mehr Rechte der Versicherten in Deutschland
Die Information zur Sammelklage in Italien ist Bestandteil des allgemeinen Engagements der AOK zur Stärkung der Rechte ihrer Versicherten in Deutschland. Der AOK-Bundesverband kritisiert, dass die Rechte von Versicherten in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich besser geschützt sind als hierzulande. Beispiel dafür ist auch ein 2009 bekannt gewordener Vorfall von defekten Brustimplantaten. Betroffene in Deutschland haben – anders als Betroffene in anderen Ländern – keine Entschädigung erhalten. Die AOKs hoffen, mit der Unterstützung der Sammelklage gegen Philips einen Durchbruch bei der Durchsetzung von Patientenrechten zu erreichen. Die Kritik richtet sich hier auch gegen die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag eine Reform des Patientenrechtegesetzes versprochen, diese aber bislang nicht umgesetzt hat.
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