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Bundesweiter Warntag am 12. September 2024.
(rr) Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz führt am Donnerstag, 12. September 2024, einen bundesweiten Warntag durch. Auch die Stadt Ingolstadt und die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen werden daran teilnehmen.
Die Warnung der Bevölkerung findet um 11:00 Uhr auf sechs verschiedenen Wegen statt: Sirenenwarnung, Rundfunkdurchsagen, Mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Social-Media, Warnapp NINA sowie über Cell-Broadcast.
Informationen zum Cell-Broadcast: Dazu muss das Handy eingeschaltet sein und einen gewissen Softwarestand haben. Um die Testwarnung des Bundesweiten Warntages zu erhalten muss evtl. in den Einstellungen des jeweiligen Mobiltelefons unter Benachrichtigen, Sicherheit und Notfall oder Mitteilungen die Funktion „Testwarnung“ aktiviert sein.
Was passiert am 12. September 2024 beim bundesweiten Warntag:
Der bundesweite Warntag wird zentral durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz gesteuert. Die teilnehmenden Sirenen im Umkreis von 10 Kilometern um Störfallbetriebe werden von der Integrierten Leitstelle Ingolstadt ausgelöst und werden einen einminütigen auf- und abschwellenden Heulton wiedergeben.
Warnapps wie beispielsweise NINA, sowie das Cell Brodcasting werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz zentral für das gesamte Bundesgebiet ausgelöst werden.
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Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos und auf reproduktionsmedizinische Hilfe angewiesen.
(rr) Die Kosten werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Eine Steuerentlastung gab es bisher nur bei krankheitsbedingter Kinderlosigkeit der Frau sowie bestehender Ehe. Der Bundesfinanzhof (BFH) schafft nun neue Hoffnung: Auch eine gesunde und unverheiratete Frau kann die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Feststellung von Veränderungen des Erbmaterials und eine anschließende künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen, wenn ihr Partner an einer Erkrankung leidet.
Präimplantationsdiagnostik zur Vermeidung von Krankheiten
Im verhandelten Fall wies der Partner der Steuerpflichtigen eine erblich bedingte Chromosomenmutation auf. Dadurch war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein auf natürlichem Weg gezeugtes gemeinsames Kind entweder mit schwersten Behinderungen auf die Welt gekommen oder nach der Geburt erst gar nicht lebensfähig gewesen wäre. Das Paar ließ sich bei einer Kinderwunschklinik humangenetisch und psychosozial beraten.
Um das vorliegende Risiko zu umgehen, entschied sich das Paar zu einer künstlichen Befruchtung und einer Präimplantationsdiagnostik, die genetische Veränderungen an den Zellen des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter identifiziert. Der Großteil der Behandlungen wurde an der Frau im Rahmen der künstlichen Befruchtung vorgenommen. Da die Frau selbst gesund war, musste das Paar die Kosten in Höhe von ca. 23.000 Euro selbst tragen. Mit ihrer Steuererklärung machte die Frau die Ausgaben schließlich als außergewöhnliche Belastung geltend. Doch das zuständige Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, weil das Paar nicht verheiratet war.
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Die Steuerpflichtige ging vor Gericht und das niedersächsische Finanzgericht gab der Klägerin recht. Es sah die Voraussetzungen für den Abzug als außergewöhnliche Belastung als erfüllt an, da die medizinischen Maßnahmen notwendig waren, eine durch Krankheit des Partners beeinträchtigte körperliche Funktion auszugleichen. Allerdings wurde nur der Teil der Kosten, welche die Steuerpflichtige selbst bezahlt hatte, anerkannt. Die vom Partner bezahlten Rechnungen wurden bei der Frau nicht berücksichtigt, da keine Ehe beziehungsweise Zusammenveranlagung gegeben war. Das örtliche Finanzamt ging gegen dieses Urteil in Revision und so landetet der Fall schließlich vor dem BFH.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichtes. Zudem erklärte er, dass die Gesundheit der Klägerin und deren Ehestatus im Sinne des Einkommensteuergesetzes keine Rolle spielen. Im Urteil wurde auf den untrennbaren biologischen Zusammenhang in Bezug auf einen Kinderwunsch hingewiesen. Zum einen hätte die Erbkrankheit des Partners auf die Frau Auswirkungen gehabt, zum anderen hätte eine medizinische Behandlung eines Partners allein nicht für den Zweck ausgereicht. Somit waren die Maßnahmen am gesunden Körper der Frau steuerlich gerechtfertigt. Weiterhin waren die pränatalen Behandlungen durch die Ärztekammer medizinisch indiziert und wurden im Einklang mit deutschem Recht nach dem Embryonenschutzgesetz durchgeführt. Der Abzug als außergewöhnliche Belastung im Ausmaß des Urteils vom Finanzgericht wurde zugelassen.
Die Reichweite des BFH-Urteils
„Die von den Kassen nicht übernommenen Kosten für eine künstliche Befruchtung waren bisher auch schon steuerlich absetzbar. Allerdings beschränkte sich das auf Fälle, in denen ein Paar verheiratet oder die Frau unfruchtbar war“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch musste also bei der Frau liegen. Neu an diesem richtungsweisenden Urteil ist, dass das Paar nicht verheiratet war und die Problematik beim Mann lag. Damit wurde ein Präzedenzfall für Paare geschaffen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, so der Steuerexperte der Lohi. Der Kostenabzug oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze ist somit einem größeren Teil an Steuerpflichtigen zugänglich gemacht worden.
Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern
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Während erwachsene Morgenmuffel schon einmal ohne Essen aus dem Haus gehen können, brauchen Kinder morgens das Frühstück als Energienachschub.
(rr) Denn ihr Körper kann noch weniger gut Reserven aufbauen und mobilisieren. Ein ausreichendes Frühstück fördert Konzentration und Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern. Fitmacher für Frühstück und Pausenbrot sind Vollkornbrote oder Getreideflocken.
„Belegte Brote oder Müsli mit einem hohem Vollkorn- und damit Ballaststoffanteil garantieren, dass die Energie langsam und gleichmäßig vom Körper aufgenommen wird“, so Lena Kurzhals, Gesundheitsexpertin bei der AOK-Direktion in Ingolstadt. So halten Frühstück und Pausenbrot lange vor und fördern das Lernen.
Lena Kurzhals schlägt vor, zu jeder Mahlzeit Obst oder Gemüse zu essen: „Gemäß der Empfehlung ‚5 am Tag‘ dürfen es dreimal täglich je eine Handvoll Gemüse und dazu zwei Portionen frisches Obst sein.“ So verfeinern Bananen, Äpfel, Birnen oder Weintrauben mit ihrer natürlichen Süße und schnell verwertbaren Kohlenhydraten das Müsli. Gurken und Tomatenscheiben, Karotten- oder Paprikastreifen können mit aufs Brot und liefern reichlich Vitamine fürs Immunsystem. „Milch im Müsli oder Frischkäse auf dem Vollkornbrot enthalten zudem hochwertiges Eiweiß, das Sättigung und Wachstum unterstützt“, so Lena Kurzhals weiter.
Frühstück und Pausenbrot ergänzen sich
Besonders wichtig ist, dass Kinder morgens etwas trinken, etwa ein kleines Glas Wasser oder eine Tasse ungesüßten Tee. „Wer gar nichts essen kann, trinkt am besten etwas Gehaltvolles wie Milch oder einen frisch zubereiteten Smoothie“, sagt Lena Kurzhals. Sie rät Eltern, die Kinder mit auswählen zu lassen, damit ein guter Start in den Tag gelingt. Auch Abwechslung hilft dabei, dass die morgendlichen Gerichte gut ankommen oder – bei Frühstücksmuffeln – wenigstens akzeptiert werden. Wer morgens keinen oder wenig Appetit hat, braucht ein gehaltvolleres Pausenbrot als Ausgleich.
Wenn jemand schon reichlich gefrühstückt hat, genügen in der Pause vielleicht ein Apfel oder Gemüsesticks. Ansonsten gilt: Das Pausenbrot sollte wie das Frühstück möglichst vielseitig sein. Auch hier lassen sich Obst und Gemüse gut mit Vollkornprodukten kombinieren. Zudem halten Gemüsescheiben oder Obstschnitze das Pausenbrot in der Brotzeitbox länger frisch und saftig. „Das Auge isst mit – je bunter, desto mehr wird erfahrungsgemäß der Appetit der Kinder angeregt“, ergänzt Lena Kurzhals und erinnert daran, den Schulkindern immer auch – möglichst zuckerfreie – Getränke in die Schule mitzugeben.
Internet-Tipp: Gesunde Ernährung für Kinder: Die Mischung macht’s!
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Seit Anfang des Jahres verordnen Ärztinnen und Ärzte verschreibungspflichtige Medikamente mit dem elektronischen Rezept, kurz dem „E-Rezept“.
(ir) Nach einer aktuellen Auswertung der AOK Bayern waren im Mai dieses Jahres knapp 77 Prozent der abgerechneten Arzneimittel-Verordnungen E-Rezepte, rund 13 Prozentpunkte mehr als zu Jahresbeginn.
„Versicherte der AOK in Ingolstadt können ihr E-Rezept jetzt auch über eine App der Gesundheitskasse einlösen und verwalten“, sagt Ulrich Resch, Direktor bei der AOK in Ingolstadt. Dazu wurde die App „AOK Mein Leben“ erweitert, die bereits den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) bietet. „Versicherte können auch weiterhin ihr E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte einlösen, die App bietet aber zusätzlich eine Reihe weiterer nützlicher Funktionen“, so Ulrich Resch.
App bietet praktische Hilfen
Mit der App „AOK Mein Leben“ kann man eine Apotheke suchen und sich dort das verschriebene Medikament zur Abholung vor Ort reservieren lassen. Zudem bietet die App eine Übersicht über alle ausgestellten und bereits eingelösten Rezepte der vergangenen 100 Tage. Es ist auch möglich, damit schnell und einfach auf die eigenen Gesundheitsdaten der ePA zuzugreifen.
So haben AOK-Versicherte relevante Informationen jederzeit zur Hand, zum Beispiel, wenn sie einen Facharzttermin wahrnehmen. „Die App entwickelt sich Schritt für Schritt zur zentralen digitalen Plattform für alle Services rund um die Gesundheit. Und mit der Einführung der ‚ePA für alle‘ Anfang 2025 wird das digitale Angebot weiter an Bedeutung gewinnen“, betont Ulrich Resch.
Datenschutz gewährleistet
Die elektronischen Rezepte werden von den ausstellenden Arztpraxen über ihre Praxis-Software erstellt und an den sogenannten Rezeptfachdienst gesendet, der dann den Abruf in der App ermöglicht. Das E-Rezept wird also nicht direkt auf dem Smartphone gespeichert. Der neue Einlöseweg über die App „AOK Mein Leben“ erfüllt alle nötigen Datenschutz-Vorgaben und weiteren Anforderungen der Gematik, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die korrekte Umsetzung gewährleisten soll.
Die App „AOK Mein Leben“ ist in der jeweils aktuellen Version im App Store und im Google Play Store verfügbar. Für die Nutzung ist mindestens iOS 15 beziehungsweise Android 8 als Betriebssystem erforderlich.
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Das Rote Kreuz warnt vor starker Wärmebelastung und gibt Hitze-Tipps.
Das Rote Kreuz rät den Bürgerinnen und Bürgern, vorsorgende Maßnahmen zu ergreifen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Vor allem weil es auch in den Nächten nicht merklich abkühlt, ist eine starke Wärmebelastung zu erwarten und gerade in Ballungsräumen und dichtbebauten Gebieten staut sich die Hitze.
Zwei typische Erkrankungen sind bei Hitze zu unterscheiden. Der Hitzschlag und die Hitzeerschöpfung:
Bei einem Hitzschlag kommt es zu einem Wärmestau im Körper, wodurch sich Betroffene müde und erschöpft fühlen können. Auch Krämpfe und Erbrechen können vorkommen, ebenso Schwindelgefühl, Verwirrtheit oder auch Halluzinationen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es zur Bewusstlosigkeit kommen.
Eine Hitzeerschöpfung hingegen entsteht, wenn bei größerer Hitze häufig in Kombination mit körperlicher Anstrengung, wie Arbeit oder Sport unzureichend Flüssigkeit aufgenommen wird. Der Körper verliert durch das Schwitzen große Mengen an Flüssigkeit und Mineralien. Dies belastet und schwächt den Kreislauf. Es kann zum Kreislaufzusammenbruch kommen. Betroffene sind geschwächt, sehr blass, frösteln und haben einen schnellen und schwachen Puls.
Zur Prävention gesundheitlicher Schäden infolge der Hitze empfiehlt Dr. Florian Meier, der Landesarzt des Bayerischen Roten Kreuzes:
1. „Trinken Sie täglich 1-2 Liter mehr (!) als sonst! Wir empfehlen natriumhaltiges Mineralwasser. Patienten mit einer Herzschwäche bitten wir, die Trinkmenge mit Ihrem behandelnden Arzt abzusprechen.
2. Halten Sie sich nicht in der prallen Sonne auf und tragen Sie draußen stets eine Kopfbedeckung!
3. Vermeiden Sie körperliche Anstrengung unter Sonneneinstrahlung!
4. Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme klären Sie bitte mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin, ob bei großer Hitze Besonderheiten vorliegen!
5. Lassen Sie auf keinen Fall Kinder oder Haustiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug, die anstauende Hitze kann zu Lebensgefahr und im schlimmsten Fall zum Tode führen!
6. Rufen Sie im Notfall den Notruf 112!
7. Achten Sie auf alleinstehende Seniorinnen und Senioren in ihrer Nachbarschaft!“
Sollte es dennoch zu einem hitzebedingten Notfall kommen, empfiehlt Dr. Florian Meier folgende Maßnahmen:
1. „Bringen Sie die Person sofort in den Schatten und lagern Sie die Beine hoch! Wenn ein schattiger Platz nicht auffindbar ist, kann auch eine Rettungsdecke (die goldene Seite muss zur betroffenen Person zeigen) als Schutz vor der Sonneneinstrahlung Abhilfe leisten.
2. Bieten Sie der betroffenen Person nicht eiskaltes Wasser oder auch Getränke wie Fruchtsaftschorle oder Früchtetees zu trinken an! Dabei muss die Person bei vollem Bewusstsein sein. Wenn sie das Bewusstsein verlieren sollte, legen Sie sie in die stabile Seitenlage.
3. Setzen Sie umgehend einen Notruf (112) ab und kontrollieren Sie Bewusstsein und Atmung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes!
4. Kühlen Sie den Körper mit feuchten Tüchern besonders im Bereich von Kopf und Nacken! Kein Eis direkt auf den Körper geben.“
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