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Das Landratsamt Pfaffenhofen hebt seine Allgemeinverfügung vom 24. November 2022 nun vollständig auf.
(ir) Um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, waren vorbeugende tierseuchenrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen auch für Betriebe bis 1.000 Tiere und das Fütterungsverbot von Wildvögeln angeordnet worden.
Wie das Landratsamt mitteilt, komme das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nach Prüfung der aktuellen Seuchenlage für ganz Bayern zu dem Ergebnis, dass auf Grund der starken Abnahme von nachgewiesenen HPAI-Infektionen bei Wildvögeln in den letzten Wochen auch in Bayern nur noch von einem moderaten Risiko für den Eintrag von HPAI in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen werden kann. Die Einhaltung der grundsätzlichen, rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit werde dabei stets vorausgesetzt.
„Insbesondere in der Nähe von vermehrten HPAI-Fällen bei Wildvögeln ist das Einschleppungsrisiko für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen jedoch nach wie vor erhöht. Die entsprechenden gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten“, so das Veterinäramt am Landratsamt Pfaffenhofen. Weitere Informationen und wertvolle Anregungen können aus dem Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen entnommen werden. Dieses ist auf der dortigen Homepage unter www.fli.de zu finden. Außerdem können Tierhalter die „AI-Risikoampel“ unter https://risikoampel.uni-vechta.de kostenlos und anonym verwenden.
Nicht berührt von den aktuellen Erleichterungen ist die Allgemeinverfügung des Landratsamts vom 25. Oktober 2022 zur weiterhin bestehenden Untersuchungspflicht für im Reisegewerbe (mobiler Handel) abgegebenes Geflügel.
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