Neuburg
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Änderung im Waffengesetz ermöglicht straffreie Abgabe von illegalen Waffen bis zum 1. Juli 2018.
(ir) Bis zum 1. Juli 2018 können Waffen und Munition, die sich in unerlaubtem Besitz befinden, im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben werden, ohne dass der Betroffene eine Strafanzeige befürchten muss.
Das Waffengesetz wurde zum 6. Juli 2017 geändert. Um den Bestand der illegalen Waffen im Bundesgebiet zu reduzieren, wurde wie bereits in den Jahren 2003 und 2009 erneut eine Strafverzichtsreglung in § 58 Abs. 8 WaffG eingeführt. Zuletzt wurden im Jahr 2009 insgesamt 240 unrechtmäßig besessene und 210 rechtmäßig besessene Waffen sowie eine große Anzahl an Munition im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abgegeben.
Im Zuge dieser erneuten Amnestieregelung besteht für unberechtigte Besitzer bis 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegale in Besitz befindliche Waffen und Munition bei der Waffenbehörde im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen oder bei einer Polizeidienststelle kostenfrei abzugeben. Der illegale Besitz wird strafrechtlich nicht verfolgt. Der Besitzer muss lediglich seine Personalien angeben und eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Waffe und/oder Munition der Vernichtung beim Bayerischen Landeskriminalamt zugeführt werden kann. Eine Verwertung der Waffen oder gar ein Weiterverkauf ist den Landratsämtern und der Polizei nicht gestattet.
Für bereits registrierte Waffenbesitzer besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, legale Waffen zur Vernichtung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen abzugeben; hier fällt lediglich die Gebühr zum Austrag aus dem Erlaubnisdokument an.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchte das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen überdies noch auf folgendes hinweisen:
• Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich notwendig. Zu beachten sind zudem die Öffnungszeiten der Waffenbehörde von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
• Das Büro der zuständigen Mitarbeiterinnen befindet sich im Erdgeschoss des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, linker Flügel, Zimmer 036 und 037. Kontaktdaten: Telefonnummer (0 84 31) 57-2 70, oderf (0 84 31) 57-2 44 und E-Mail
• Es soll vermieden werden, die Waffen offen zu transportieren; diese sind bestmöglich in einem Gewehrfutteral, einer Kiste, einer Decke oder ähnlichem Behältnis zu transportieren.
Des Weiteren wurde das Waffengesetz insbesondere im Bereich der Aufbewahrungsvorschriften geändert. Mussten bisher Waffen in einem Tresor der Sicherheitsstufe A bzw. B nach VDMA 24992 verwahrt werden, so ist nun für Neuwaffenbesitzer ein Tresor im Widerstandsgrad 0 der Euro-Norm 1143-1 notwendig.
Für alle Waffenbesitzer die vor dem 1. Juli 2017 einen A - oder B - Tresor in Besitz hatten, wurde eine unbefristete Besitzstandsregelung eingeführt, sodass diese Tresore vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden dürfen.
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Im Rahmen der BayernTourNatur bietet die Untere Naturschutzbehörde am Sonntag, 25. Februar 2018 eine Führung im Auwald an.
(ir) Die Wanderung beginnt am Eingang zum Schloss Grünau in Neuburg. Bei der „Erlebnistour mit Biber Franzl“ erleben und erkunden Kinder und Erwachsene gemeinsam mit einem qualifizierten Führer die Naturvielfalt der Auen, sie lernen dabei insbesondere den Biber als Auenbewohner mit außergewöhnlichen Eigenschaften und Fähigkeiten als Landschaftsgestalter kennen. Gerade im ausgehenden Winter können Biberspuren gut erkannt und seine Lebensweise beobachtet werden.
Erforderlich für diese rund fünf Kilometer lange Tour sind feste Schuhe und wetterangepasste Kleidung.
Die Führungsgebühr beträgt für Erwachsene jeweils 4 Euro. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren nehmen kostenfrei teil. Anmeldungen nimmt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen bis Donnerstag, 22. Februar 2018 unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-3 90 oder per E-Mail an
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Bürgersprechstunde mit Landrat Roland Weigert und Bürgermeister Tobias Gensberger.
(ir) Am Dienstagvormittag, 20. Februar haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, mit Landrat Roland Weigert im Rahmen einer Bürgersprechstunde in Bergheim Fragen und Anregungen persönlich zu erörtern. Der Termin findet in der Gemeindekanzlei, Schulstraße 9 statt. Bürgermeister Tobias Gensberger steht ebenfalls für ein Gespräch zur Verfügung.
Für einen Termin ist eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer (0 84 31) 57-3 01 oder per E-Mail an
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Das Neuburger Kreisjugendamt nimmt Bewerbungen entgegen.
(ir) Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 gesucht. Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Neuburg und der Jugendkammer beim Ingolstädter Landgericht werden die Jugendschöffen für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Das Kreisjugendamt ruft deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich innerhalb der nächsten Wochen für das Ehrenamt eines Jugendschöffen zu bewerben. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber schlägt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht Neuburg Donau 40 Personen – je zur Hälfte Männer und Frauen – vor. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem dort gebildeten Wahlausschuss.
Jugendschöffen wirken bei den Strafverfahren vor den Jugendgerichten mit. Sie nehmen an der Hauptverhandlung in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter teil. Wegen der Betonung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie möglichst aus allen Kreisen der Bevölkerung stammen. Die Jugendschöffen müssen aufgrund von teilweise langen Sitzungen für das Amt geistig und körperlich geeignet sein und ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind wichtige Voraussetzungen für die Eignung. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis spätestens 15. März 2018 schriftlich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1 in 86633 Neuburg um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben. Die Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der im April dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen aufstellt.
Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein.
Das Bewerbungsformular im Bürgerservicebüro des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen abgeholt oder unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 78 angefordert werden.
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Mit kostenlosen Sprechtagen unterstützt die IHK Existenzgründer und Unternehmer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Die nächsten Beratungstermine finden am Mittwoch, 14. Februar im Neuburger Landratsamt am Platz der Deutschen Einheit 1 statt. Der Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit birgt Chancen aber auch Risiken. Der Gründungsexperte der IHK in der Region, Bernhard Eichiner, berät schwerpunktmäßig in Fragen der Existenzgründung, hilft aber auch bestehenden Unternehmen.
Er informiert beispielsweise, wie man einen Businessplan erstellt, welche finanziellen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen oder welche Rechtsform für das eigene Unternehmen sinnvoll ist. Für die Einzelgespräche ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 20 erforderlich.