
Für die am kommenden Sonntag, 23. Februar, stattfindende Bundestagswahl macht das Wahlamt der Stadt Neuburg auf wichtige Details aufmerksam.
(rr) Das Stadtgebiet Neuburg an der Donau ist in insgesamt 25 Wahlbezirke aufgeteilt. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Alle Wählerinnen und Wähler sind daher aufgerufen, vorab auf der übersandten Wahlbenachrichtigungskarte zu prüfen, welches Wahllokal zugeteilt wurde.
Die Wahllokale haben wie bei jeder anderen Wahl von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Im Wahllokal selbst haben sich Abstimmungsberechtigte mit ihrem amtlichen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen und möglichst auch ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzuzeigen.
Rücklauf der Briefwahlunterlagen – neue Briefkästen
Briefwähler können die ausgefüllten Briefwahl-Unterlagen auch über die städtischen Briefkästen an die Stadtverwaltung zurückgeben. Das hat sogar zwei Vorteile, denn zum einen geht es schneller als mit der Post und zum anderen spart sich die Stadtverwaltung und damit die Allgemeinheit das Porto. Die städtischen Briefkästen werden am Wahlsonntag letztmalig um 18:00 Uhr geleert.
Seit wenigen Tagen gibt es zwei weitere städtische Briefkästen im Stadtgebiet von Neuburg. So finden sich neben den bekannten Standorten Rathaus, Harmonie und Markthalle jetzt auch je ein Stadt-Briefkasten an der Berliner Straße bei der Mehrfachhalle im Ostend und direkt am Bürgerhaus in der Richard-Wagner-Straße am Schwalbanger. Letztere bleiben natürlich über den Wahltermin hinaus bestehen und können generell für Postsendungen an die Stadtverwaltung genutzt werden.
Wer Fragen zur anstehenden Bundestagswahl hat, kann sich gerne an das Team des städtischen Wahlamts wenden unter den Telefonnummern (0 84 31) 55-3 18 und (0 84 31) 55-3 32 sowie per E-Mail an
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