
Ab 1. September 2023 wird der Service ausgeweitet. Die Gebühren werden bundesweit angepasst.
(ir) Am 1. September 2023 tritt die umfassend überarbeitete Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundes in Kraft. Damit können alle Verkehrsteilnehmer Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Bereits seit Oktober 2019 ist die internetbasierte Lösung möglich. Neu ist ab September 2023, dass auch Unternehmen, Händler und Versicherer dieses Angebot in Anspruch nehmen können. Zudem muss man nicht mehr auf die Übersendung der Plaketten und Dokumente warten, sondern kann nach der digitalen Zulassung gleich losfahren. Lediglich der Zulassungsbescheid muss die ersten zehn Tage mitgeführt werden. Innerhalb dieser Zeit werden die Fahrzeugdokumente und Plaketten für die Nummernschilder zugesandt.
Wer sein Fahrzeug im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen digital zulassen möchte, geht auf die Internetseite www.neuburg-schrobenhausen.de/zulassung. Dort sind auch die Voraussetzungen aufgelistet, die für den jeweiligen Vorgang erforderlich sind.
Im Zuge der weiteren Digitalisierung hat der Bundesgesetzgeber die Zulassungsgebühren ab dem 1. September 2023 angepasst. Die Gebühren für die digitale Zulassung sind bundesweit einheitlich. Weitere Informationen zur Online-Fahrzeugzulassung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter www.bmdv.bund.de.
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