Kelheim
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Der Tourismusverband im Landkreis Kelheim präsentiert einen Überblick über Veranstaltungen und Events.
(rr) Rechtzeitig zur bevorstehenden Faschingszeit 2025 hat der Tourismusverband im Landkreis Kelheim e.V. eine umfassende Übersicht über die Faschingsveranstaltungen in der Region zusammengestellt.
Auf www.herzstueck.bayern/fasching können sich Einheimische und Gäste über das närrische Programm der kommenden Wochen informieren.
Von traditionellen Faschingsumzügen über Faschingsbälle und Mottopartys bis hin zu Auftritten der Prinzengarden – die Webseite bietet eine umfassende Zusammenstellung der Highlights dieser Saison.
„Wir möchten mit der Landingpage allen Faschingsbegeisterten eine unkomplizierte und schnelle Informationsquelle zur Verfügung stellen, damit sie die närrische Zeit in vollen Zügen genießen zu können“, so Florian Best, der Geschäftsführer des Tourismusverbandes.
Die Website wird regelmäßig aktualisiert, sodass Besucher immer die neuesten Informationen zu Terminen und Events erhalten.
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Umfrage am Grünen Markt: „Was wir an Mainburg lieben“.
(rr) Anlässlich des Festjahres 1200 Jahre Mainburg lädt das Stadtmarketing alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich zu beteiligen und kurz zu beantworten:
• Was macht Mainburg für Sie besonders?
• Was schätzen Sie an unserer Stadt?
Am Samstag, 18. Januar 2025, ab 9:00 Uhr ist ein kleines Team des Stadtmarketing am Grünen Markt und möchten wissen: „Was lieben Sie an Mainburg?“
Alle Teilnehmer der Umfrage können an einem Gewinnspiel mit tollen Preisen teilnehmen. Wenn Sie einwilligen, werden ausgewählte Statements auf der Homepage mainburg.de und in der Festschrift für das Jubiläumsjahr 1200 Jahre Mainburg veröffentlicht.
Die Stadt Mainburg freut sich auf Ihre Antworten – machen Sie mit und sagen Sie, was Sie an Mainburg lieben!
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Die Kabarettistin kommt mit ihrem Programm „Wenn Du wen brauchst, ruf mich nicht an“ nach Mainburg.
(rr) Die beliebte Kleinkunstreihe „Theater-Donnerstag“ startet am Donnerstag, 16. Januar 2025 ins neue Jahr. Die Telefonleitungen glühen, denn Franziska Wanninger hat ein neues Programm rausgebracht.
Nach ihrem Erfolgsabend „Für mich soll’s rote Rosen hageln“ unterhält sie ihr Publikum dieses Mal endlich auch mit herrlichen Kommunikationstipps. Aber das erkennt man ja bereits am Titel.
„Wenn du wen brauchst, ruf mich nicht an“ ist eine Melange aus doppelbödigen Figuren und absurd-witzigen Erzählungen. Gespickt mit pointierten Abhandlungen über das Leben an sich, Umzüge, Hotelbetten, das Glück und den Tod, schmetterndem Gesang und schauspielerischer Komik – kurzweilig, mit Charme und mindestens so nachhaltig wie der Hochzeitsschrank von Tante Traudl.
Lauschen Sie den urkomischen Geschichten dieser bayerischen Granate. Schreien Sie, lachen Sie, toben Sie! Aber rufen Sie bloß nicht bei ihr an.
Die Vorstellung ist restlos ausverkauft. Beginn ist um 20:00 Uhr, Einlass ab 19:00 Uhr. Alle Veranstaltungen des Theater-Donnerstags finden im Saal des LSK-Theater Mainburg statt. Infos, Künstler und Termine finden Sie auf www.mainburg.de/theaterdonnerstag
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Förderverein unterstützt Krankenhaus beim Erwerb einer Reanimationspuppe.
(rr) Um die Beschäftigten im Krankenhaus besser für eine Wiederbelebung zu schulen, überreichte Willi Dürr, der Vorsitzende des Fördervereins Caritas-Krankenhaus St. Lukas, dem Krankenhaus in Vertretung von Diözesan-Caritasdirektor Michael Weißmann eine neue Reanimationspuppe, die sogleich von Kelheims Landrat Martin Neumeyer getestet wurde. Dr. Ulf Leisner, der ärztliche Vertreter der Notaufnahme, zeigte sich begeistert und plant bereits die ersten Schulungseinheiten für die klinikinternen Teams für das Jahr 2025.
Geschäftsführerin Sabine Hehn bedankte sich für die Unterstützung: „Mit seiner Spende hilft der Förderverein dabei, dass in einem Notfall jeder sicher und routiniert mit der Wiederbelebung beginnen kann. Gerade für unsere Auszubildenden, die noch wenig Erfahrung haben, ist es hilfreich, wenn sie über den Computer Feedback bekommen und ihre Fähigkeiten damit verbessern können.“
Die Übungspuppe ist eine wichtige Hilfe für die Vorbereitung auf Notfallsituationen, in denen eine medizinische Erstversorgung des Patienten notwendig ist. Sie eignet sich ideal zur Schulung von erweiterten lebensrettenden Maßnahmen, die auf die Vermittlung von Richtlinien, Kenntnissen und Fähigkeiten der Wiederbelebung für Ärzte und Pflegekräfte ausgerichtet sind. Die äußere Herzdruckmassage, bei der der Brustkorb zusammengedrückt wird, ist eine wichtige Wiederbelebungsmaßnahme.
So kann die Blutzufuhr zum Gehirn mit einem Notkreislauf aufrechterhalten werden. Umso effektiver dieser Kreislauf funktioniert, desto größer ist der Wiederbelebungserfolg auch bei Maßnahmen über längere Zeit. Die Puppe hilft dabei, ein Gespür dafür zu bekommen, wie weit und stark gedrückt werden muss. Mit dem fortschrittlichen Atemwegsmanagementsystem, kann auch die Beatmung geübt werden.
Das Foto zeigt Diözesan-Caritasdirektor Michael Weißmann, Landrat Martin Neumeyer, Fördervereinsvorsitzender Willi Dürr, Fördervereinsmitglied Inge Sixt und Dr. Ulf Leisner.
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Zu Beginn des Jahres 2025 tritt das neue Grundsteuerrecht in Kraft.
(rr) Das bis 31. Dezember 2024 geltende Grundsteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Seither haben der Bund und einige Länder neue Grundsteuergesetze erlassen, die am 1. Januar 2025 wirksam werden.
Der Freistaat Bayern hat neben Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ebenfalls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Grundsteuergesetz auf Landesebene zu erlassen. Bis zum 30. April 2023 waren daher alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Neuerlass der Bescheide mit reduziertem Hebesatz
Die Stadt Mainburg hat vom Finanzamt für knapp 90 Prozent die aufgrund der Steuererklärung neu berechneten Grundsteuermessbeträge erhalten, die jedem Grundstücks- und Immobilieneigentümer ebenfalls zugegangen sind. Auf dieser Grundlage werden nunmehr die Grundsteuerbescheide mit Wirkung zum 1. Januar 2025 erlassen.
Der Mainburger Stadtrat hat am 24. September 2024 die Senkung des Grundsteuerhebesatzes von bisher 420 von Hundert auf 340 von Hundert beschlossen. In den Steuerbescheiden der Stadt Mainburg wird der Hebesatz mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Das Ergebnis ist der neue jährliche Grundsteuerzahlbetrag.
Eigentümer mehrerer Liegenschaften erhalten die Bescheide in der Regel gebündelt. In Einzelfällen kann es aber technisch bedingt dazu kommen, dass die Bescheide auf mehrere Sendungen aufgeteilt sind. Bei land- und forstwirtschaftlichen Anwesen kann die Neubewertung der Wohngebäude (bisher Grundsteuer A; ab 1. Januar 2025 Grundsteuer B) dazu führen, dass bisher gemeinsam veranlagte Flächen auf mehrere Bescheide aufgeteilt werden.
Höherer Zahlbetrag kein Grund für Widerspruch
Die Zahlbeträge werden sich flächendeckend für alle Steuerpflichtigen verändern. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein höherer Zahlbetrag keinen Grund darstellt, gegen einen Grundsteuerbescheid erfolgreich Widerspruch einzulegen.
Mainburgs Stadtkämmerer Christian Winklmaier erläutert dazu: „Die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge sind für jede Kommune verbindlich. Wird der Messbetrag von der Stadt Mainburg korrekt übernommen und mit dem Steuerhebesatz von 340 von Hundert multipliziert, ist der Grundsteuerbescheid hinsichtlich des Zahlbetrags fehlerfrei.“
Ein gegen den Zahlbetrag gerichteter Widerspruch läuft demnach zwangsweise ins Leere. Sollten derart gestaltete Widersprüche eingehen, wird der Beschwerdeführer von der Finanzverwaltung der Stadt Mainburg nochmals darauf hingewiesen, dass dieser keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Wird der Widerspruch trotzdem aufrechterhalten, erfolgt eine Weiterleitung an die Widerspruchsstelle beim Landratsamt Kelheim, die dann eine kostenpflichtige Entscheidung herbeiführen würde. Soweit die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages für Steuerpflichtige nicht korrekt erscheint, ist zwingend die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt erforderlich. Die Änderung des Messbetrages durch die Kommune ist ausgeschlossen.
SEPA-Lastschrift-Mandat neu erteilen – Kontoverbindung prüfen
Die Stadt Mainburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Daten in den Grundsteuerbescheiden zu prüfen, insbesondere die korrekte Übernahme des Grundsteuermessbetrages sowie die Kontoverbindung für den Lastschrifteinzug. Soweit dem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat beiliegt und eine Abbuchung der Grundsteuer gewünscht ist, muss das Formular unbedingt ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Mainburg zurückgegeben werden, auch wenn in der Vergangenheit bereits eine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt wurde. Durch die Rechtsänderungen haben sich im Hintergrund ebenfalls technische Änderungen ergeben, die dies erforderlich machen.
Änderungserklärung für neue Sachverhalte nach dem 1. Januar 2022
Die Grundsteuererklärung zur Neufestsetzung ab dem 1. Januar 2025 war auf Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse zum 1. Januar 2022 abzugeben. Haben sich in dieser Zeit Veränderung ergeben, wie beispielsweise Anbauten, Neubauten und Abriss, sind diese Sachverhalte mittels Änderungserklärung ebenfalls dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Die entsprechenden Hinweise und Formulare sind unter grundsteuer.bayern.de abrufbar. Die Verpflichtung zur Abgabe der Änderungserklärung besteht natürlich auch zukünftig für alle Änderungen.
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