Ingolstadt
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Am Donnerstag findet in der Saturn Arena der Zuckerrübenball statt.
(ir) Aufgrund des Neubaus des Donau-Towers und dadurch nur noch begrenzt vorhandener Parkmöglichkeiten an der Saturn Arena werden die Besucherinnen und Besucher des Zuckerrübenballs am Donnerstag, 2. Februar 2023 gebeten, öffentliche Verkehrsmittel sowie die Parkplätze an der Donautherme (1 Gehminute), in der Tiefgarage Reduit Tilly (5 Gehminuten) und in der Tiefgarage Congress (11 Gehminuten) zu nutzen.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man die Saturn Arena mit der Buslinie 52 (Haltestelle Saturn Arena). Vom Hauptbahnhof aus stadteinwärts mit den Linien 10, 11, 15 oder 44 bis zur Haltestelle Brückenkopf und Umsteigemöglichkeit in die Linie 52 Richtung St. Monika oder alternativ zu Fuß (8 Gehminuten). Weitere Fahrplanauskünfte sind unter www.invg.de erhältlich.
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Das Bürgerhaus Alte Post bietet Eltern mit Kindern im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren die Möglichkeit, an Eltern-Kind-Spielgruppen teilzunehmen.
(ir) Diese Gruppen, in denen die Kinder erste soziale Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen und die Eltern Erfahrungen austauschen können, erfreuen sich großer Beliebtheit - auch aufgrund der Möglichkeit, zwischen nicht angeleiteten Spielgruppen und Gruppen, die von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden, zu wählen.
In den neuen Spielgruppen, die Anfang März 2023 starten, sind noch Restplätze für im Jahr 2021 geborene Kinder frei. Anmeldungen nimmt das Bürgerhaus ab sofort unter der Telefonnummer (08 40) 3 05-28 03 oder per E-Mail an
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Erweiterung des Reparatur-Cafés im Bürgerhaus Neuburger Kasten.
(ir) Am Samstag, 4. Februar 2023 findet wieder ein Treffen des Reparatur-Cafés im Bürgerhaus Neuburger Kasten, Fechtgasse 6, statt. Unter dem Motto „Reparieren statt wegwerfen“ unterstützen Fachleute von 15 bis 18 Uhr auf Spendenbasis beim Aufbereiten von Kleingeräten im Bereich Elektro und Holz, bei Fahrrädern, sowie bei Textil-, Strick oder Häkelarbeiten. Das Angebot findet außer im Januar und August regelmäßig jeden ersten Samstag im Monat statt. Voraussetzung für die Reparatur ist die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses. Die letzte Annahme ist um 17:00 Uhr. Weitere Informationen gibt es per Mailanfrage an
Zur Verstärkung des Teams werden weitere fleißige Hände gesucht: Uhrmacher, Spezialisten für den Bereich Computer/PC/Laptop, aber auch andere Reparierer sind herzlich willkommen.
Die monatlich stattfindende Veranstaltung wird ab Februar 2023 nun auch durch ein wöchentliches Angebot ergänzt: Unter dem Motto „Neu kaufen - Denkste“ können künftig immer montags von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr kaputte Gegenstände aus den Bereichen Elektro und Mechanik mit den entsprechenden ehrenamtlichen Fachleuten der WechselWelten im Bürgerhaus Neuburger Kasten, Raum 25 (2. Stock) kostenlos repariert werden. Die Gruppe verfolgt das Ziel, Besucherinnen und Besucher dabei zu unterstützen, Dinge zu reparieren, anstatt wegzuwerfen und damit zu einer längeren Nutzung und einem nachhaltigen Konsum beizutragen.
Wenn möglich sollten Gerätebeschreibungen und Ersatzteile mitgebracht werden. Voraussetzung für die Reparatur ist auch für das wöchentliche Angebot die Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses, zudem wird um Terminvereinbarungen per E-Mail an
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Einladung zur Begegnung der Religionen.
(ir) Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Begegnung der Religionen findet am Dienstag, 7. Februar 2023 um 18:30 Uhr in der Pfarrgemeinde St. Matthäus in der Schrannenstraße 7 eine Veranstaltung zu den Themen Sterben und Bestattung statt.
Im Rahmen dieses Gesprächs- und Vortragsabends werden die Themen aus christlicher und muslimischer Sicht beleuchtet: Welche Sterberituale und Bräuche gibt es im Christentum und im Islam? Gibt es Unterschiede oder Gemeinsamkeiten? Wie findet die Beerdigung im Christentum und im Islam statt?
Mit diesen Fragestellungen befassen sich Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Religionen. Den christlichen Part übernehmen Pfarrer Martin Geistbeck (katholisch) und Pfarrer Dr. Victor Linn (evangelisch). Über die muslimischen Rituale und Besonderheiten sprechen Vertreter unterschiedlicher Moscheegemeinden.
Im Anschluss an die Kurzvorträge besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und in einen Dialog zu treten. Um vorherige Anmeldung zur Veranstaltung per E-Mail an
Die Veranstaltung wird von der Integrationsbeauftragten der Stadt Ingolstadt und ihrem Team mit Unterstützung der Ingolstädter Kirchen- und Moscheegemeinden organisiert.
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Bewerbungen sind bis Freitag, 3. März 2023 möglich.
(ir) Im ersten Halbjahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit neu ausgewählt. Die Amtszeit dieser ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ingolstadt unter der Adresse www.ingolstadt.de/schoeffenwahl abrufbar. Alles rund um ein Schöffenamt erfährt man beim Bayerischen Justizministerium (bayern.de) oder beim Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-bayern.de
Telefonische Auskünfte rund um das Thema Schöffenwahl gibts beim Rechtsamt der Stadt Ingolstadt unter der Rufnummer (08 41) 3 05-14 15. Interessenten für ein Amt als Jugendschöffe können sich an das Amt für Jugend und Familie unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-4 54 02, wenden. Bewerbungen sind bis Freitag, 3. März möglich.
Die Stadt kann dem Wahlausschuss beim Amtsgericht nur Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen, die in Ingolstadt wohnen. Interessenten aus anderen Gemeinden können sich unter www.schoeffenwahl.de informieren oder sich an ihre Gemeindeverwaltung beziehungsweise das jeweilige Kreisjugendamt wenden.
Schöffinnen und Schöffen wirken gleichberechtigt an der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Strafgerichte an den Amts- und Landgerichten mit. Die Interessenten sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Für die Tätigkeit an Jugendgerichten sind besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit erforderlich.
Bewerben können sich nur deutsche Staatsangehörige, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Das Geburtsdatum muss daher nach dem 1. Januar 1954 oder vor dem 2. Januar 1999 liegen. Um den Verhandlungen an Sitzungstagen sicher folgen zu können, werden gesundheitliche Eignung und die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Es gibt bestimmte Ausschlussgründe vom Schöffenamt, die in den Bewerbungsunterlagen näher erläutert werden.
Für die Teilnahme an Verhandlungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnausgleich und Aufwandsentschädigung. Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement erwartet Schöffinnen und Schöffen eine interessante Tätigkeit mit vielfältigen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.