
Neue Regelungen für Gastronomiebetriebe in der Altstadt – Antragstellung und wichtige Hinweise
(rr) Die Außengastronomie in der Altstadt von Ingolstadt bietet nicht nur für Gäste, sondern auch für Gastronomen attraktive Möglichkeiten während des Sommerhalbjahres. Ab dem 1. April 2026 bis zum 30. September 2026 können Betriebe eine Verkürzung der Sperrzeiten beantragen. So ist eine Sperrzeit ab 24:00 Uhr vorgesehen, während an den beiden Tagen der Audi Sommerkonzerte – Freitag, 26. Juni 2026, und Samstag, 27. Juni 2026 – die Sperrzeit erst ab 1:00 Uhr beginnt. Diese Regelung gilt nicht pauschal, sondern muss individuell beantragt werden.
So stellen Sie den Antrag auf Sperrzeitverkürzung
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Sperrzeitverkürzung zu stellen. Dieser ist beim Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt einzureichen (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, E-Mail:
Wichtige Hinweise zur Einhaltung der Sperrzeiten
Die Sperrzeitregelungen sehen vor, dass eine halbe Stunde vor Beginn der Sperrzeit keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben werden dürfen. Ab der Sperrzeit dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten oder auf der Freischankfläche aufhalten. Auch Aufräumarbeiten und das Zusammenstellen der Bestuhlung müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Schutz der Anwohner: Konsequenzen bei Verstößen
Um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten, werden bei festgestellten Verstößen oder wiederholten Lärmbeschwerden die Sperrzeiten wieder auf den ursprünglichen Stand zurückgeführt. Gastronomen sollten daher die geltenden Regeln unbedingt einhalten, um die verlängerten Öffnungszeiten nicht zu gefährden.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Stadt Ingolstadt einen Ausgleich zwischen lebendigem Stadtleben und dem berechtigten Ruhebedürfnis der Anwohner schaffen. Gastronomen profitieren von flexibleren Öffnungszeiten, sofern sie verantwortungsvoll handeln und die Vorschriften beachten.
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