Eichstätt
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Im Garten des Bischöflichen Ordinariats in Eichstätt werden heuer drei Filme gezeigt.
(ir) Drei Komödien werden beim diesjährigen Open-Air-Kino im Garten der ehemaligen Dompropstei, am Sitz des Bischöflichen Ordinariats Eichstätt, gezeigt. Den Auftakt macht am Donnerstag, 20. Juli, „Der wunderbare Garten der Bella Brown“ von Simon Aboud, eine romantische Komödie aus Großbritannien. Die junge Bella arbeitet in einer Bibliothek, wohnt einsam in einem kleinen Häuschen, wäre gerne Autorin und hat wegen ihres verkommenen Gartens ständig Ärger mit ihrem Nachbarn. Doch zwei Männer, die in ihr Leben treten, zeigen ihr, dass menschliche Nähe durchaus beglückend sein kann.
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„Mein Blind Date mit dem Leben“, eine Tragikomödie von Marc Rothemund, steht am Freitag, 21. Juli, auf dem Programm. Ein nahezu blinder Abiturient will im „Bayerischen Hof“ in München eine Ausbildung zum Hotelfachmann machen, um später ein eigenes Restaurant zu leiten. Ohne seine Behinderung offenzulegen, erhält er den Job und meistert mit Hilfe eines Kollegen alle Hürden, bis er sich verliebt. Der Film wird mit Untertiteln für Hörgeschädigte gezeigt.
Am Samstag, 22. Juli, wird der Film „Zum Verwechseln ähnlich“ von Lucien Jean-Baptiste vorgeführt. Die französische Komödie handelt von einer ganz ungewöhnlichen Patchworkfamilie. Ein junges schwarzes Paar adoptiert ein weißes Baby – und die aus Afrika stammende Verwandtschaft ist empört.
Bei schönem Wetter werden die Filme im Garten des Bischöflichen Ordinariats, der ehemaligen Dompropstei in der Luitpoldstraße 2 gezeigt. Bei schlechtem Wetter im Filmstudio am Eichstätter Residenzplatz 17. Wetterinfos gibt es an den Filmabenden jeweils ab 18:30 Uhr unter www.kino-eichstaett.de. Filmstart ist mit Einbruch der Dunkelheit nach 21.30 Uhr. Einlass bereits ab 20:45 Uhr.
Der Eintritt kostet 8,50 Euro, ermäßigt 8 Euro. Das Open-Air-Kino wird vom Filmstudio im Alten Stadttheater Eichstätt und der Medienzentrale der Diözese Eichstätt veranstaltet. Kooperationspartner sind die Behindertenpastoral und die Seniorenpastoral der Diözese Eichstätt, der Katholische Deutsche Frauenbund – Diözesanverband Eichstätt, das Bayerische Rote Kreuz Kreisverband Eichstätt sowie die Offene Behindertenarbeit der Caritas Sozialstation Eichstätt und des Caritas-Zentrums St. Vinzenz Ingolstadt.
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Bei Desching muss die Kreisstraße wegen Arbeiten an einer Gasleitung gesperrt werden.
(ir) Wegen Arbeiten an einer Gasleitung muss von kommendem Montag, 17. Juli bis voraussichtlich Freitag, 27. Juli 2017 die Kreisstraße EI 34 bei Desching für den gesamten Verkehr gesperrt werden.
Die Umleitung ist ausgeschildert und verläuft auf der Kreisstraße in Richtung Kösching, weiter auf die Staatsstraße 2335 in Richtung Lenting, von dort aus auf die Staatsstraße 2229 nach Oberhaunstadt/Unterhaunstadt sowie umgekehrt.
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Befristete Amnestie-Regelung soll Zahl der illegalen Waffen reduzieren.
(ir) Der Bundestag hat mit einer Gesetzesänderung zum 6. Juli 2017 eine weitere befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition in das Waffengesetz aufgenommen, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition soll es danach geben, wenn diese bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde wie Stadtverwaltungen, Landratsämtern oder einer anderen Waffenbehörde in Bayern beziehungsweise einer Polizeidienststelle überlassen werden. Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben.
Das Landratsamt Eichstätt unterstützt ausdrücklich die freiwillige Abgabe von Waffen beziehungsweise Munition und rät von dieser Möglichkeit bis zum angegebenen Stichtag Gebrauch zu machen. Im Rahmen einer entsprechenden Amnestie-Regelung im Jahr 2009 konnten auf diesem Weg im Landkreis Eichstätt zirka 500 Schusswaffen eingezogen und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit geleistet werden.
Sofern Inhaber von Waffenbesitzkarten legal besessene Schusswaffen nicht mehr benötigen sollten, können diese ebenfalls unter Vorlage der Erlaubnisurkunde beim Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, 2. Stock, Zimmer-Nummer 209, oder bei den Polizeidienststellen abgegeben werden. In allen Fällen ist vorab eine Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung mit der jeweiligen Behörde erforderlich.
Weitere Auskünfte erteilt das Eichstätter Landratsamt unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-2 36 oder (0 84 21) 70-3 24.
Bei der Abgabe ist darauf zu achten, dass Schusswaffen stets entladen sind und während des Transports die Waffen und die Munition nicht zugriffsbereit sein dürfen. Am sichersten kann dies dadurch gewährleistet werden, wenn diese Gegenstände in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden. Vorhandene Munition ist getrennt von den Waffen ebenfalls nicht zugriffsbereit zu befördern. Die Fahrt zur Waffenbehörde oder Polizeidienststelle und das damit verbundene Führen von Waffen und Munition sind durch die Strafverzichtsregelung abgedeckt und bedürfen keiner zusätzlichen Erlaubnis. Das Eichstätter Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Umgang mit diesen Gegenständen, insbesondere bei der Überprüfung des Ladezustandes von Schusswaffen, äußerste Vorsicht geboten ist und dies deshalb durch Personen vorgenommen werden sollte, die mit der Handhabung von Waffen vertraut sind.
Das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe oder unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten ist nicht mehr möglich, um die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können. Wie auch bei den Regelungen 2003 und 2009 gilt diese Amnestieregelung allerdings nur, solange dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße nicht bekannt gegeben worden ist beziehungsweise die Tat zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe noch nicht entdeckt worden ist. Diese Regelungen betreffen sowohl Schusswaffen als auch verbotene tragbare Gegenstände wie zum Beispiel Schlagringe, Wurfsterne, Elektroimpulsgeräte ohne amtliches Prüfzeichen oder Präzisionsschleudern. Eine abschließende Auflistung der verbotenen Waffen ist in der Anlage 2 Abschnitt 1 zum Waffengesetz enthalten.
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Schüler ab der 11. Klasse können beim Landratsamt die Erstattung von Schulwegkosten beantragen.
(ir) Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fach- und Berufsoberschulen, sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2016/2017 entstandenen Fahrtkosten beantragen können.
Erstattungsleistungen können vom Landratsamt grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 420 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2016/2017 für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben oder die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigste Fahrkartenkäufe) werden dann voll erstattet.
Die entsprechenden Erstattungsanträge für das Schuljahr 2016/2017 müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2017 beim Landratsamt Eichstätt eingegangen sein. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr. Der Antrag ist im Internet unter www.landkreis-eichstaett.de, Rubrik „Bürgerservice A-Z, Formulare, Suchbegriff: Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel“ abrufbar.
Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Eichstätt ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und im kommenden Schuljahr 2017/2018 eine der vorgenannten Schulen besuchen, beachten bitte, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung einer Bahncard oder der vorausschauende Kauf von Mehrfachkarten, Schülerwochen- und Monatsfahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen die einzelnen Verkehrsunternehmen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2017/2018 ist nach Beendigung des Schuljahres, spätestens jedoch bis 31.Oktober 2018 beim Landratsamt Eichstätt einzureichen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Fahrt zur Schule vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfolgen hat. Wenn der Schulweg mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden soll, empfiehlt das Landratsamt, die „Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg“ am Schuljahresbeginn beim Landratsamt zu beantragen. Das Antragsformular ist im Internet unter www.landkreis-eichstaett.de, Rubrik „Bürgerservice A-Z, Formulare, Suchbegriff: Fahrkostenerstattung bei Einsatz eines privaten Kfz zum Schulbesuch“ abrufbar.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, kann sich unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-3 41 direkt im Landratsamt melden.
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Ein Bachelorstudent der KU untersucht Gesteinsbewegungen im Flussbett.
(ir) Um Veränderungen in einem Flussbett auch ohne eine ferngesteuerte Drohne dreidimensional zu erfassen, hat sich der Geographiestudent Tim Borgs für seine Bachelorarbeit am Neuburger Aueninstitut der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eine pragmatische technische Lösung einfallen lassen: Er entwickelte eine Seilkonstruktion, an der sich eine aus Edelstahl gefertigte Gondel samt Kamera von Ufer zu Ufer ziehen lässt. Eine Spezialsoftware erstellt anschließend aus den Einzelaufnahmen ein 3-D-Modell, um beispielsweise die Bewegung von Kies am Grund des Ottheinrichbachs im renaturierten Auwald zwischen Neuburg und Ingolstadt zu erfassen. Das Monitoring solcher Veränderungen – das zu den Aufgaben des Aueninstituts gehört – ist unter anderem relevant, da bestimmte Fischarten Kies benötigen, um darin abzulaichen.
Zwar kommen heutzutage häufig ferngelenkte Drohnen zum Einsatz, um aus der Vogelperspektive Veränderungen in der Landschaft zu erfassen. An einem kleinen Gewässer inmitten des Auwalds besteht aber die Gefahr von Kollisionen mit den eng beieinander stehenden Gehölzen. Die dichten Baumkronen lassen außerdem kaum GPS-Signale durchdringen, die zur präzisen Steuerung der Drohne nötig sind. Borgs Konstruktion bietet außerdem die Möglichkeit, eine dauerhafte Monitoringstation aufzubauen. Bis zum Abschluss seiner Bachelorarbeit im Herbst wird es weitere Tests geben. „Die ersten Versuche sind sehr vielversprechend. Mit dieser Methode lassen sich quasi ,kieselgenaue‘ Geländemodelle erstellen“, erklärt der Betreuer und Leiter des Aueninstituts Prof. Dr. Bernd Cyffka.
Das Foto zeigt die Seilkonstruktion von Tim Borgs über den Ottheinrichbach, die bis zu 10 Meter überspannt. Die senkrecht nach unten gerichtete Kamera fotografiert bei ihrer Fahrt von Ufer zu Ufer den Grund des Flusses. Aus dem gesammelten Bildmaterial entsteht ein dreidimensionales Modell, das die Bewegung von Gestein im Flussbett abbildet.