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Aufhebung von Geflügelpest-Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Eichstätt.
(ir) Der Sommer hat sichtlich zu einer Entspannung der Tierseuchenlage beigetragen, weshalb das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei seiner letzten Risikobewertung hinsichtlich Geflügelpest zum Schluss kommt, dass in Bayern aktuell „nur noch von einem moderaten Risiko für den Eintrag von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza) in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen“ wird.
Das Landratsamt Eichstätt hebt daher die im Amtsblatt Nr. 46/2022 unter der Bekanntmachungsnummer 157 veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken mit Wirkung zum Freitag, 25. August2023 auf.
Demnach fallen die dort geforderten betriebsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen, das Verbot von Ausstellungen, Märkten, Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art und das Fütterungsverbot von Wildvögeln weg.
Das Veterinäramt Eichstätt weist darauf hin, dass die Beschränkungen der Abgabe im Reisegewerbe gemäß der Allgemeinverfügung, Amtsblatt Nr. 41/2002 Bekanntmachungsnummer 137 weiterhin Bestand haben, da das LGL Bayern in Bezug auf die „Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe noch von einem relevant hohen Risiko“ ausgeht. Des Weiteren müssen sich Tierhalter darauf einstellen, dass es aufgrund der endemischen Entwicklungstendenz der Geflügelpest und mit den Zugvogelbewegungen im Herbst wieder zum Aufflammen der Geflügelpest kommen kann.
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