Bitte kochen Sie Ihr Wasser weiterhin ab!

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Das Abkochgebot der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe und der Stadtwerke Eichstätt bleibt noch bestehen.

(rr) Das am 11. und 12. September 2024 ausgesprochene Abkochgebot des Trinkwassers der Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe und der Stadtwerke Eichstätt konnte nach erneuter Probenentnahmen noch nicht aufgehoben werden.



In den letzten Beprobungen im Netz wurden zwar keine coliformen Bakterien mehr nachgewiesen, allerdings konnte in Teilbereichen des Versorgungsgebiets noch keine ausreichende Chlorung/Desinfektion des Trinkwassers erzielt werden. Deshalb darf auch nach Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern das Abkochgebot noch nicht aufgehoben werden.



Betroffen ist weiterhin das gesamte Gebiet der Stadt Eichstätt mit ihren Ortsteilen (ausgenommen Blumenberg und Kinderdorf Marienstein), in der Gemeinde Adelschlag die Bereiche Pietenfeld, Ochsenfeld, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn und Weißenkirchen, in der Gemeinde Pollenfeld die Bereiche Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Ziegelhütte, Seuversholz, Wachenzell, Götzelshard und Sornhüll, in der Gemeinde Walting der Ortsteil Rapperszell, im Markt Kipfenberg der Ortsteil Hirnstetten, in der Gemeinde Schernfeld der Ortsteil Langensallach, im Markt Titting die Bereiche Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf und Hegelohe, sowie der Furthof im Markt Kinding.









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