
Aufstallungspflicht und Sperrzonen sind nicht erforderlich.
(rr) In Kösching im Landkreises Eichstätt ist in einer kleinen gemischten Geflügelhaltung ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Der betroffene Geflügelbestand von zwölf Vögeln musste aus dem Betrieb, der derzeit zur Reinigung und Desinfektion gesperrt ist, fachgerecht entnommen und beseitigt werden.
Seitens des Veterinärverwaltung des Landratsamts Eichstätt wird angenommen, dass das Virus aus der Wildvogelpopulation eingetragen wurde. Sperrzonen oder eine Aufstallungspflicht für andere Geflügelhaltungen mussten nicht angeordnet werden.
Das Landratsamt Eichstätt erinnert alle Geflügelhalter daran, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um zu verhindern, dass das Virus in andere Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Hierzu wurde bereits im Jahr 2022 (Amtsblatt Nr. 46/2022) eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Eichstätt zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Dazu gehört, die Ställe vor unbefugtem Zutritt zu sichern, den Besucherverkehr zu beschränken und geeignete Schutzkleidung zu tragen.
Ferner sind Schuhe vor Betreten des Stalls zu wechseln oder zu desinfizieren, die Hände zu reinigen sowie Gerätschaften und Fahrzeuge zu säubern, nachdem ein- und ausgestallt und Geflügel transportiert wurde. Zudem empfiehlt das Landratsamt, Futter und Einstreu wildvogelsicher aufzubewahren, sowie das Geflügel nur in geschützten Stallbereichen zu füttern und mit Leitungswasser zu tränken anstatt mit Oberflächenwasser. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schadnager-Bekämpfung. Sollten die Verluste ungewöhnlich hoch sein – also drei oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in kleinen Haltungen unter 100 Tieren – ist umgehend ein Tierarzt zu informieren.
Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der bayerischen Tierseuchenkasse zu melden und entsprechende Beiträge zu zahlen. Wenn dies korrekt erfolgt, werden bestimmte Kosten, etwa für Tierverluste, Tötung und Reinigung und Desinfektion, übernommen.
Meistgelesene Nachrichten
- Busfahrer verstirbt nach Notfall während der Fahrt
- Spielplatz in Ingolstadt ist bayernweit herausragend
- Frau springt in Donau und Radlerinnen greifen beherzt ein und ziehen sie ans Ufer
- Interessenten für hochwertige Doppelhaushälften gesucht
- Ingolstadt bekommt ein neues Baugebiet
- Autofahrerin kracht frontal in Traktor – Beide Fahrzeuge nur noch Schrott
- Vom Kran gelöst: 600 Kilo-Stahlträger stürzt auf Arbeiter
- Rechnen Sie in Ingolstadt mit Verkehrsbehinderungen
- 16-Jähriger schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt
- Auseinandersetzung in Diskothek – Polizei muss jetzt ermitteln und sucht Zeugen
Das könnte Sie auch interessieren:
- Ladendiebstahl eskaliert und 28-Jähriger landet in Arrestzelle
- 7-Jährige stürzt in Brunnenschacht
- Happiness Festival – Dritte Runde Bands
- MS Dockville gibt nächste Headlinerin bekannt
- Electric Sea Dance Festival 2025
- Es wird Zeit für das nächste Klassentreffen!
- Sechs neue Namen für das 25. Immergut Festival
- Ruhr-in-Love gibt die Mainfloor-Artists bekannt
- Die neue MSG-Saison hat begonnen
- Stadtrat verabschiedet Haushaltspläne von Stadt und Stiftung für 2025

zu Facebook