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Nach einer Fahrt unter Drogeneinwirkung muss sich ein Mann vor der Justiz verantworten.
(ir) Am Sonntag, 19. Mai 2024, war Nachmittag ein 50-jähriger Mann aus dem Landkreis Kelheim auf einem in der Ebrantshauser Straße von Mainburg unterwegs und wurde dort von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt, weil er nicht den vorgeschriebenen Schutzhelm trug.
Doch nicht nur der fehlende Helm wurde dem Mann zum Verhängnis, bei der Verkehrskontrolle bemerkten die Beamten bei ihm deutliche Anzeigen vorangegangenen Drogenkonsum.
„Das Ergebnis der durchgeführten Blutentnahme bleibt abzuwarten“, so ein Sprecher der Mainburger Polizei.
Im Nachgang wurden an der Wohnadresse des Mannes weitere Ermittlungen durchgeführt. Dabei wurden dort geringe Mengen an Rauschgift aufgefunden, sowie mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt.
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