Ein Regionalexpress erfasste an einem Bahnhof einen die Gleise überschreitenden 16-jährigen Jugendlichen und verletzte ihn schwer.
(ir) Der Bundespolizei wurde am Freitagabend gegen 18:00 Uhr ein Personenunfall am Bahnhof Eching im Landkreis Freising gemeldet. Erste Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass ein 16-jähriger Deutscher und ein 17-jähriger Rumäne die Gleise nahe des Bahnhofs überquerten.
Die herannahende Regionalbahn bemerkten die beiden offensichtlich zu spät. Beim Verlassen der Gleise wurde der 16-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg vom durchfahrenden Zug am Fuß erfasst. Er erlitt beim Hochsteigen auf den Bahnsteig schwere Verletzungen an der Ferse und wurde von einem Bundespolizisten, der sich auf dem Weg zum Dienst befand, erstversorgt. Zur weiteren Behandlung kam der in Bruck Wohnende Teenager ins Freisinger Krankenhaus, wo er noch am Abend notoperiert wurde.
Sein Begleiter, ein 17-Jähriger aus Kirchseeon, wurde nicht verletzt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Erziehungsberechtigten zugeführt. Als Unfallzug wurde der RE4863, Nürnberg - München ermittelt. Dessen Triebfahrzeugführer erklärte, beide Jugendlichen in Gleisnähe, auf dem Weg zum Bahnsteig erkannt zu haben. Doch eine Schnellbremsung leitete er nicht ein. Einen Zusammenprall beziehungsweise eine Berührung am Fuß des 16-Jährigen bemerkte er nicht, weshalb er den Regionalexpress weiter zum Hauptbahnhof fuhr.
Bei dem Gleisüberschreiter wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut eine Blutentnahme durchgeführt, da dem Verunglückten ein sogenannter Grinder, eine Mühle mit der Pflanzenmaterial zerkleinert werden kann, der ihm aus der Tasche gefallen war, zugeordnet werden konnte. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt ermittelt die Polizei in Neufahrn.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beteiligten auf freiem Fuß belassen. Die Bundespolizei ermittelt gegen beide Jugendlichen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Bei dem Vorfall kam es lediglich zu geringfügigen bahnbetrieblichen Auswirkungen.