Pfaffenhofen
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Bei einem Verkehrsunfall auf dem Schöntaler Berg im Landkreis Pfaffenhofen wurde eine Motorradfahrerin verletzt und ihre Maschine erheblich beschädigt.
(rr) Eine 21-jährige Motorradfahrerin war am Sonntagmittag, 23. Februar 2025, auf ihrer BMW-Maschine auf der Kreisstraße PAF 4 in Fahrtrichtung Pfaffenhofen unterwegs und als sie gegen 12:05 Uhr den Schöntaler Berg befuhr, rutschte ihr in einer Rechtskurve das Hinterrad weg und die junge Fahrerin und das Motorrad stürzten auf die rechte Seite.
Die Maschine prallte dann noch in den Unterfahrschutz der Leitplanke. Die junge Frau aus dem Landkreis Eichstätt erlitt infolge sehr guter Schutzkleidung mit Airbag-Jacke nur leichtere Verletzungen, sodass sie nicht akut behandlungsbedürftig war.
Ihr Motorrad wurde allerdings deutlich beschädigt, die Sachschadenshöhe wurde von den unfallaufnehmenden Polizisten auf eine Höhe von zirka 7.000 Euro geschätzt. Die Maschine musste aber nicht abgeschleppt werden.
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Ein Paketbote stand wegen eines Joints am Vorabend tags darauf noch unter Drogeneinwirkung.
(rr) Am Freitagvormittag, 21. Februar 2025, war ein Paketzusteller auf der Münchener Straße in Pfaffenhofen unterwegs und wurde gegen 9:05 Uhr von einer Streifenbesatzung der dortigen Inspektion kontrolliert.
Dabei kamen die Streifenpolizisten zu dem Verdacht, dass der Mann unter Drogeneinwirkung stehen könnte und ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC.
Laut Aussage des Paketzustellers habe er am Donnerstagabend einen Joint geraucht. Die Beamten ordneten bei dem Berauschten eine Blutentnahme an, der er sich anschließend unterziehen musste.
„Sollte das Ergebnis der Blutuntersuchung den vorgegebenen Grenzwert überschreiten, erwartet den Betroffenen ein Monat Fahrverbot und eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizeiinspektion.
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Ein BMW-Lenker hatte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, um einen Kleintransporter abzuschleppen.
(rr) Ein 58-jähriger Autofahrer aus Reichertshofen war am Sonntagnachmittag, 16. Februar 2025, auf der Bundesstraße B 13 von Ilmmünster her kommend unterwegs und fiel bei Hettenshausen einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen beim Abschleppen eines Renault-Kleintransporters mit rotem Kennzeichen auf.
Er selbst saß am dabei Steuer eines 3er-BMWs, am Steuer des Renaults sein 49-jähriger Bruder aus dem südosteuropäischen Ausland. Nachdem die Polizisten gegen 15:30 Uhr die beiden Fahrzeuge anhielt und die beiden Fahrer kontrollierten, hat sich ergeben, dass das gezogene Fahrzeug zunächst in Rosenheim gekauft worden war und dann vollkommen fahrbereit mit roten Kennzeichen nach Garching überführt wurde.
Von dort aus sollte es dann aber nicht mit den roten Kennzeichen nach Reichertshofen gefahren werden, weshalb man dann auf die Idee kam, dieses einfach dorthin zu schleppen. Da das geschleppte Fahrzeug aber intakt war und keine Sondergenehmigung vorlag, handelte es sich nicht um eine sogenannte „Pannenschleppung“ und der Fahrer des BMWs hätte in jedem Fall eine Fahrerlaubnis der Kasse BE benötigt.
Doch er verfügt nur über die Klasse B. Somit sieht er nun einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.
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Im Alkoholrausch verlor ein Pkw-Lenker die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der Straße ab.
(rr) Am Samstagmittag, 15. Februar 2025, war ein 34-jähriger Audi-Fahrer auf der Äußeren Moosburger Straße in Pfaffenhofen in Fahrtrichtung Staatsstraße 2045 unterwegs. Auf dem Weg zur Einmündung in die Staatstraße 2045 kam der Pkw-Lenker gegen 12:25 Uhr alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab und sein Auto blieb im angrenzenden Hopfengarten stehen.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme durch die Polizisten der Pfaffenhofener Inspektion bemerkten die Beamten bei dem Unfallverursacher starken Alkoholgeruch. Ein gleich vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem Fahrer einen Atemalkoholwert von etwa 1,6 Promille.
Daher stellten die Polizisten seinen Führerschein sicher und ordneten bei ihm eine Blutentnahme an, der er sich anschließend unterziehen musste. An seinem Auto entstand leichter Sachschaden, im Hopfengarten selbst entstand laut Polizei kein Schaden.
Der Fahrzeugführer blickt nun aufgrund seiner Alkoholisierung einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.
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Nachdem eine Pkw-Lenker unter Drogeneinfluss von der Polizei erwischt wurde, musste der junge Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
(rr) Am Donnerstag, 13. Februar 2025, war ein Peugeot-Fahrer auf der Kellerstraße in Pfaffenhofen unterwegs und wurde dort gegen 17:00 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ließen sich die Polizisten die erforderlichen Papiere von dem 21-jährigen Bosnier mit Wohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen aushändigen und nahmen dabei den typischen Geruch von Marihuana aus dem Fahrzeug wahr.
Als die Polizisten den jungen Mann nach Marihuana fragten, zeigte er ihnen auch ein Tütchen mit entsprechendem Inhalt vor. Da die Beamten bei dem Fahrer auch drogentypische Ausfallerscheinungen bemerkten, wurde bei ihm ein freiwilliger Drogenschnelltest durchgeführt, der positiv auf das Abbauprodukt Marihuana (THC) reagierte.
Daher ordneten die Polizisten bei dem Pkw-Lenker eine Blutentnahme an, der er sich anschließend unterziehen musste. Zudem wurde seine Weiterfahrt unterbunden. Sollte das Blutergebnis den Verdacht der Einsatzkräfte bestätigen, so erwartet den 21-Jährigen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
„Die mitgeführte Menge an Marihuana lag im Bereich der Freigrenze nach dem Cannabisgesetz, somit erwartet den Fahrzeugführer diesbezüglich keine Strafe“, teilte ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizeiinspektion mit.
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