
Ein BMW-Lenker hatte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, um einen Kleintransporter abzuschleppen.
(rr) Ein 58-jähriger Autofahrer aus Reichertshofen war am Sonntagnachmittag, 16. Februar 2025, auf der Bundesstraße B 13 von Ilmmünster her kommend unterwegs und fiel bei Hettenshausen einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Pfaffenhofen beim Abschleppen eines Renault-Kleintransporters mit rotem Kennzeichen auf.
Er selbst saß am dabei Steuer eines 3er-BMWs, am Steuer des Renaults sein 49-jähriger Bruder aus dem südosteuropäischen Ausland. Nachdem die Polizisten gegen 15:30 Uhr die beiden Fahrzeuge anhielt und die beiden Fahrer kontrollierten, hat sich ergeben, dass das gezogene Fahrzeug zunächst in Rosenheim gekauft worden war und dann vollkommen fahrbereit mit roten Kennzeichen nach Garching überführt wurde.
Von dort aus sollte es dann aber nicht mit den roten Kennzeichen nach Reichertshofen gefahren werden, weshalb man dann auf die Idee kam, dieses einfach dorthin zu schleppen. Da das geschleppte Fahrzeug aber intakt war und keine Sondergenehmigung vorlag, handelte es sich nicht um eine sogenannte „Pannenschleppung“ und der Fahrer des BMWs hätte in jedem Fall eine Fahrerlaubnis der Kasse BE benötigt.
Doch er verfügt nur über die Klasse B. Somit sieht er nun einer Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.
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