Nächtlicher Stopp mit Folgen: Kind ungesichert, Fahrerlaubnis ungültig


 
Verstoß gegen Sicherungspflicht und Fahrerlaubnis – Ermittlungen gegen 31-jährige Fahrerin

(rr) In Pfaffenhofen kontrollierte die Polizei in der Nacht von Dienstag, 7. auf Mittwoch, 8. April 2026, gegen 0:40 Uhr auf der Posthofstraße eine 31-jährige Frau, die mit ihrem VW unterwegs war. Im Fahrzeug befand sich ein vierjähriges Kind, das völlig ungesichert transportiert wurde – ein gravierender Verstoß gegen die Sicherungspflicht.



Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Fahrerin lediglich eine moldauische Fahrerlaubnis vorweisen konnte, die seit 2022 gültig ist. Da sie bereits seit 2021 in Deutschland lebt, hätte sie ihren Führerschein spätestens sechs Monate nach Wohnsitznahme umschreiben lassen müssen.



Die Polizei hat nun Ermittlungen wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen die Sicherungspflicht eines Kindes eingeleitet.


 
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