Holztransporter zu 40 Prozent überladen


 
Ein Holzlaster, der gerade mal 40 Tonnen wiegen darf, war deutlich zu schwer.

(rr) Am Freitagnachmittag, 28. März 2025 war ein 54-jähriger Berufskraftfahrer aus Altenmünster mit seinem Sattelzug, der mit Holz beladen war. In Scheyern im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm unterwegs und wurde dort gegen 15:30 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.



Nachdem der Lkw-Lenker den Beamten alle erforderlichen Papiere angehängt hatte, schauten sich die Polizisten das Gespann genauer an und kamen zu dem Verdacht, dass es möglicherweise zu schwer sein könnte.



Daher ordneten die Streifenpolizisten an, dass das Gewicht des Sattelzugs auf einer Wage in Pfaffenhofen überprüft wird. Als der Sattelzug jedoch auf der Waage stand, die bis zu einem Gewicht von 50 Tonnen anzeigen kann, zeigte das Display „Error“ an. Dies bedeutet, dass der Sattelzug schwerer war als die möglichen zu wiegenden 50 Tonnen.



Somit mussten die Polizisten mit dem Sattelzug zu einem Unternehmen nach Schweitenkirchen fahren, um ihn dort zu wiegen. Dabei zeigte die Waage ein Gesamtgewicht von 56,1 Tonnen an. Ohne Sondergenehmigung dürfen Sattelzüge ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten.



Somit lag in diesem Fall eine Überladung von mehr als 16 Tonnen vor. Da in diesem Fall der Fahrer auch gleich der Unternehmensinhaber ist, wird das Bußgeld entsprechend erhöht. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeldsatz von 425 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.



Des Weiteren musste der Fahrer einen Teil der Ladung abladen, um seine Fahrt fortzusetzen zu dürfen.









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