Fahrrad mit Gashebel aber ohne Zulassung

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Der Polizei fiel ein Radler auf, der sich fortbewegte, ohne in die Pedale zu treten.

(rr) Ein 27-jähriger Afghane war am Freitagnachmittag, 13. Dezember 2024, auf seinem Fahrrad auf der Hohenwarter Straße von Pfaffenhofen unterwegs und wurde dort gegen 14:40 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt, weil die Beamten bemerkten, dass der Mann augenscheinlich ohne Muskelkraft sein Fahrrad antreibt.



Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass am Fahrrad ein Gashebel angebracht war und es sich folglich rechtlich nicht um ein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad handelt.



Doch für ein Kleikraftrad sind zur zulässigen Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr ein Versicherungsnachweis und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen erforderlich gewesen. Beides war laut Polizei nicht vorhanden.



Die Polizisten ermitteln nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung. „Der Beschuldigte musste sein Kleikraftrad fortan schieben“, so ein Sprecher der Pfaffenhofener Inspektion.









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