Neuburg
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Ein 17-Jähriger war mit einer Waffe unterwegs und wurde dabei beobachtet.
(ir) Wie bereits berichtet, haben am Samstagnachmittag gegen 15:40 Uhr aus einem Fachhandel für Outdoor-Artikel in Neuburg zwei Täter eine Gaspistole entwendet. Im Zuge der ersten Ermittlungen wurde eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet und vollzogen. Dabei wurde weder das Diebesgut noch der vermeintliche Wohnungsnehmer angetroffen.
Am Sonntag um 11:50 Uhr hat ein Anwohner der Donauwörther Straße von Neuburg der Polizei mitgeteilt, dass er soeben einen jungen Mann beobachtet habe, der augenscheinlich eine Waffe in der Hand hält. „Noch vor dem Eintreffen der Streife hatte der selbige Anwohner dem jungen Mann die Waffe bereits abgenommen und übergab diese der eingetroffenen Streife“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.
Und er fügte hinzu: „Es stellte sich heraus, dass es sich um die Waffe handelt, welche am Samstag aus dem Fachhandel für Outdoor-Produkte entwendet wurde.“
Unter welchen Umständen der junge Mann zu der gestohlenen Waffe kam und inwiefern er an der Tat vom Samstag beteiligt war, müssen die laufenden Ermittlungen der Polizei ergeben. „Zudem muss sich der 17-jährige Neuburger wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten“, so der Inspektionssprecher abschließend.
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Am helllichten Tag hatte eine Radlerin schon 2 Promille.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Sonntagnachmittag eine 42-jährige Fahrradfahrerin aus Karlshuld auf der dortigen Ingolstädter unterwegs. Dabei kam die Frau gegen 16.15 Uhr alleinbeteiligt vom Fahrradweg ab und stürzte auf die Fahrbahn.
„Tragisch an der ganzen Sache war, dass die Frau keinen Sturzhelm trug, sich am Kopf verletzte und zur Behandlung in das Krankenhaus Neuburg transportiert werden musste“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei.
Und er fügte hinzu: „Im Zuge der Aufnahme des Verkehrsunfalles, wurde bei der 42-jährigen Radfahrerin Alkoholgeruch wahrgenommen.“ Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei der Frau einen Wert von 2 Promille.
Deshalb ordneten die Polizisten bei der Betrunkenen eine Blutentnahme an, die im Krankenhaus durchgeführt wurde. Die Verletzte erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
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In einem Outdoor-Shop lenkte ein junger Mann den Verkäufer ab und der andere entnahm eine Pistole.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, betraten am Samstagnachmittag gegen 15:40 Uhr zwei Männer aus Neuburg den Verkaufsraum in einem Fachhandel für Outdoor-Produkte. Ein der beiden zeigte zunächst Interesse an einer Schreckschusspistole und verwickelte den Ladenbesitzer in ein Verkaufsgespräch.
Zur gleichen Zeit entwendete der andere aus der zwischenzeitlich geöffneten Vitrine eine Gaspistole und verließ fluchtartig den Laden. Unmittelbar danach entfernte sich auch der zweite Mann vom Tatort.
Die Polizei nahm kurz darauf in der Nähe des Tatorts einen 18-jährigen Mann vorläufig fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungsarbeit wurde der andere Tatverdächtige, ein 21-jähriger Heranwachsender ermittelt.
„Zur Auffindung der Pistole wurde eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet und vollzogen“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Die Ermittlungen in diesem Fall dauern noch an.“
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Bei einem Verkehrsunfall entstand Sachschaden von rund 2.000 Euro.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war eine 18-jährige Autofahrerin aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen am frühen Samstagabend auf der Staatsstraße 2214 zwischen Neuburg und Riedensheim unterwegs.
Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit kam ihr Wagen gegen 17:30 Uhr in einer scharfen Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und touchierte die dortige Leitplanke.
„Die Fahrerin blieb unverletzt“, so ein Sprecher der Neuburger Polizei. Und er fügte hinzu: „Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit, Es entstand ein Sachschaden in Höhe von zirka 2.000 Euro.“
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Ein Biker muss sich wegen mehrerer Vergehen verantworten.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Freitagabend ein 37-jähriger Motorradfahrer aus Rennertshofen auf der dortigen Gestütstraße unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 20:10 Uhr eine Streifenbesatzung der Neuburger Polizei.
Grund dafür war das fehlende Kennzeichen an seiner Maschine. Die Streifenpolizisten stellten fest, dass das Motorrad gar nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist.
Außerdem bestand keine gültige Versicherung für das Fahrzeug. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der StVZO.