Unfallflucht mit doppeltem Nachspiel: Warum gegen einen 30-Jährigen ermittelt wird



Unfallflucht in Neuburg? 30-Jähriger soll nach Crash eigene Geschichte erfunden haben


Unfall in der Adolf-Kolping-Straße: Halter merkt sich Kennzeichen


(rr) Ein Verkehrsunfall in der Adolf-Kolping-Straße in Neuburg an der Donau beschäftigt seit Samstagmittag, 18. Juli 2026 die Polizei. Gegen 11:45 Uhr wurde gemeldet, dass ein haltendes Fahrzeug angefahren und an der linken Fahrzeugseite beschädigt worden war. Der mutmaßliche Unfallverursacher entfernte sich anschließend von der Unfallstelle.

Für die Ermittlungen entscheidend: Der Besitzer des beschädigten Pkw saß zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes im Fahrzeug und konnte sich das Kennzeichen des davonfahrenden Autos notieren. Damit lagen der Polizei früh konkrete Hinweise auf den mutmaßlichen Verursacher vor.



45 Minuten später: Mutmaßlicher Verursacher meldet eigene Unfallflucht

Rund 45 Minuten nach dem Vorfall nahm der Fall eine überraschende Wendung. Der 30-jährige Unfallverursacher meldete sich ebenfalls bei der Polizei – allerdings mit einer völlig anderen Darstellung. Er gab an, selbst Opfer einer Unfallflucht geworden zu sein.

Nach Angaben der Polizei passte diese Schilderung jedoch nicht zur vorliegenden Faktenlage. Der von dem 30-Jährigen gemeldete Unfall stellte sich demnach als vorgetäuscht heraus.



Nicht unerheblicher Schaden an beiden Fahrzeugen

An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Die genaue Schadenshöhe wurde zunächst nicht genannt.



Ermittlungen wegen Unfallflucht und Vortäuschens einer Straftat

Gegen den 30-Jährigen wird nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist in Deutschland in § 142 StGB geregelt und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch das Vortäuschen einer Straftat kann strafrechtliche Folgen haben.



 
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