
44-jähriger Pole fährt mit ungültiger Fahrerlaubnis – Polizei unterbindet Weiterfahrt.
(rr) Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle in der Straße „Am Schwalbanger“ in Neuburg an der Donau stoppten Streifenpolizisten einen 44-jährigen polnischen Staatsbürger. Der Autofahrer fiel den Beamten auf, da er trotz langjährigem Wohnsitz in Neuburg im Besitz eines erst 2019 in Polen ausgestellten Führerscheins war, obwohl er bereits seit 2015 in Deutschland lebt.
Im Verlauf der Kontrolle ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mann nach seiner Anmeldung in Deutschland gezielt nach Polen reiste, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben – ein Vorgehen, das als sogenannter „Führerscheintourismus“ bekannt ist. Gemäß europäischem Recht ist es jedoch verpflichtend, die Führerscheinprüfung in dem Land abzulegen, in dem man seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Ein im Ausland erworbener Führerschein ist daher in solchen Fällen nicht gültig.
Die Polizisten untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
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