
Beim Überholvorgang schätzte ein alkoholisierter Pkw-Lenker den Abstand zu dem überholten Pkw zu gering ein.
(rr) Am Samstagmittag, 8. Februar 2025, war ein 62-jähriger Skoda-Fahrer aus dem Landkreis Kelheim auf der Bundesstraße B16 von Abensberg kommend in Richtung Kelheim unterwegs.
Auf Höhe Arnhofen überholte er gegen 12:30 Uhr einen Lastwagen und einen davor fahrenden VW. Doch bei dem Überholmanöver streifte der Skoda-Fahrer mit dem Außenspiegel der Beifahrerseite den Außenspiegel der Fahrerseite des VWs.
Die beiden unfallbeteiligten Pkw-Lenker nach dem Spiegelstreifer an und verständigten die Polizei. Die Streifenpolizisten bemerkten dann bei der Sachverhaltsaufnehme, dass der 62-Jährige alkoholisiert ist.
„Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu, so ein Sprecher der Kelheimer Polizeiinspektion.
Und er fügte abschließend hinzu: „Verletzt wurde bei dem Verkehrsunfall niemand. Es entstand Sachschaden in Höhe von zirka 500 Euro.“
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