
In der vergangenen Nacht hatte es ein Mann auf alkoholische Getränke, ein Fahrrad und Lebensmittel abgesehen.
(rr) In der Nacht von Freitag, 9. Mai 2025, auf Samstag, 10. Mai 2025, gegen 02:45 Uhr meldeten aufmerksame Zeugen der Polizei über Notruf 110 einen Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt gewaltsam Zutritt zu einem Getränkemarkt im Kelheimer Donaupark verschaffte und dabei den Alarm auslöste.
Eine Streifenbesatzung der Kelheimer Polizeiinspektion, die unverzüglich das gemeldete Objekt angefahren waren, trafen den Einbrecher direkt im Gebäude an und stellten ihn. Es handelte sich um einen amtsbekannten 42-Jährigen ohne festen Wohnsitz, der gerade im Begriff war, eine Sektflasche auszutrinken.
„Neben einem Beuteschaden in Höhe von etwa acht Euro entstand Sachschaden in derzeit nicht bekannter Höhe an der Tür des Getränkemarktes“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der 42-Jährige nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen.“
Gegen 5:45 Uhr trat der 42-Jährige erneut in Erscheinung, als er in der Hauptstraße in Saal an der Donau gewaltsam in eine Tankstelle eindrang und sich dort ebenfalls an den dort in der Auslage angebotenen alkoholischen Getränken und Lebensmitteln bediente. Der dortige Beuteschaden ist der Polizei noch nicht bekannt, doch der Sachschaden an der Eingangstür der Tankstelle beträgt etwa 4.000 Euro.
Bei der Sachverhaltsaufnahme vor Ort stellte ich zudem heraus, dass der 42-Jährige ein fabrikneues Fahrrad dabeihatte, das noch mit einem Preisschild versehen war und zwischenzeitlich wohl aus einem Fahrradgeschäft in der Kelheimer Schäfflerstraße entwendet wurde. Das Fahrrad mit einem Neupreis von 1.500 Euro wurde gleich von den Beamten sichergestellt. „An der Eingangstür des angegangenen Fahrradgeschäfts entstand ebenfalls Sachschaden in derzeit nicht bekannter Höhe“, so der Polizeisprecher weiter.
Und er fügte abschließend hinzu: „Gegen den 42-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Besonders schweren Fall des Diebstahls sowie Sachbeschädigung.“
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