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Gestern Früh stoppte die Polizei einen Autofahrer. Der musste daraufhin seinen Autoschlüssel und seinen Führerschein abgeben.
(ir) Am Sonntagmorgen gegen 6:20 Uhr war ein 59-jähriger Ingolstädter in der dortigen Bunsenstraße unterwegs. Dort wurde er von einer Polizeistreife gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei dem Autofahrer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von 1,5 Promille. Der Mann musste daraufhin sein Fahrzeug abstellen und den Autoschlüssel sowie seinen Führerschein abgeben. Außerdem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.
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Letzte Nacht konnte eine Polizeistreife einen rücksichtslosen Raser nach kilometerlanger Verfolgungsfahrt stellen.
(ir) Einer Polizeistreife der Ingolstädter Inspektion fiel in der Nacht von Sonntag auf Montag gegen 0:10 Uhr in der Krumenauerstraße ein Auto mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf. Daraufhin nahmen die Streifenbeamten die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Bereits in der Krumenauerstraße erreichte der Raser eine Geschwindigkeit von mehr als 120 km/h. Er setzte auf nasser Fahrbahn seine rasante Fahrt unbeirrt in Richtung Gerolfing fort. Erst am dortigen Ortsausgang konnte der Mann einer Kontrolle unterzogen werden. Wie sich dabei herausstellte, war kein Alkohol im Spiel. Jedoch zeigte sich der 30-jährige Fahrer in keiner Weise einsichtig. Sein Verhalten zieht jetzt ein Bußgeldverfahren nach sich. Außerdem wurde er zur Teilnahme an einem Verkehrsunterricht verpflichtet.
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Ein erheblich alkoholisierter Autofahrer blieb gestern Abend einfach in der Autobahnausfahrt stehen.
(ir) Am Sonntagabend gegen 21:25 Uhr ging bei der Einsatzzentrale der Polizei die Mitteilung einer Verkehrsteilnehmerin ein, dass in der Ausfahrt der Autobahnanschlussstelle Manching, in Fahrtrichtung München, ein VW Passat mitten auf der Fahrbahn stehe. Als eine Polizeistreife vor Ort eintraf, stand der Wagen im Ausfahrtsast in Richtung Neuburg. Da sich der 35-jährige Fahrer kaum auf den Beinen halten konnte und merklich nach Alkohol roch, wurde gleich vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser Ergab einen Wert von fast zwei Promille. Nachdem die Polizeibeamten das Fahrzeug des Betrunkenen sicher abgestellt hatten, wurde der aus dem Landkreis Eichstätt stammende Mann auf die Polizeidienststelle verbracht. „Dort wurden ihm Blut und sein Führerschein abgenommen“, so ein Polizeisprecher abschließend.
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Gestern Abend fing auf der Autobahn der Motor eines älteren Mercedes Feuer.
Am Sonntagnachmittag gegen 16:35 Uhr war eine 45-jährige Mercedes-Fahrerin auf der A9 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs. In der Steigung nach dem Autobahndreieck Holledau traten bei ihrem älteren Fahrzeug erste Motorprobleme auf. Kurz danach, auf Höhe des Parkplatzes „Rohrbach-Ottersried“ kam es dann zu einer Rauchentwicklung im Fahrzeug. Die 45-jährige Fahrerin hielt daraufhin am Seitenstreifen an und verließ ihr Fahrzeug. Kurz darauf fing Motor an zu brennen.
Der Versuch von zwei Ersthelfern, den brennenden Motor zu löschen, schlug leider fehl. Erst die Freiwilligen Feuerwehren aus Schweitenkirchen und Geisenfeld konnten den Fahrzeugbrand bekämpfen. Für die Löscharbeiten musste der rechte Fahrstreifen dann kurzzeitig gesperrt werden. Zu größeren Verkehrsbehinderungen kam es aber nicht. Personen wurden beim dem Brand nicht verletzt. Aufgrund des geringen Fahrzeugwertes beläuft sich der entstandene Sachschaden auf rund 2.000 Euro.
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Einen unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer hat die Polizei gestern auf der A93 gestoppt.
(ir) Am Sonntagmittag stoppte eine Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei an der Autobahnanschlussstelle Wolnzach ein Auto mit spanischer Zulassung. Bei der anschließenden Überprüfung des chilenischen Fahrers stellten die Polizeibeamten deutliche körperliche Anzeichen auf einen vorangegangenen Drogenkonsum fest.
Ein anschließend durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf THC. Bei dem 27-jährigen Mann führte ein Arzt daraufhin bei der Polizeidienststelle eine Blutentnahme durch. Da der Autofahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er zur Sicherung des Verfahrens einen Geldbetrag in Höhe der zu erwartenden Geldbuße hinterlegen. Erst danach wurde er von der Polizei wieder entlassen.