Ingolstadt
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Symbolbild
Zwischen Dienstagabend und Mittwochabend wurden zwei Zigarettenautomaten in der
Nähe der Saturnarena aufgebrochen. Die Täter bohrten ein Loch in die Automaten,
um diese zu öffnen. Der Inhalt beider Automaten wurde komplett ausgeräumt. Der
Diebesschaden beläuft sich auf etwa 2400 Euro, der Sachschaden auf etwa 1600
Euro.
Nach Sachlage besteht ein Tatzusammenhang mit dem am 11. Juni
berichteten Sachverhalt:
Bewohner stört Automatenknacker
Zeugen die verdächtige Wahrnehmungen
gemacht haben oder Hinweise auf die Täter geben können werden gebeten, sich bei
der Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 zu
melden.
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Symbolfoto
Beim Einfahren in die Manchinger Straße übersah gestern Nachmittag
ein Volvo-Fahrer einen vorfahrtsberechtigten Radfahrer.
Am Mittwochnachmittag wollte ein 48-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt mit
seinem
Volvo von der Scheelestraße nach rechts in die Manchinger Straße einbiegen und
übersah
dabei einen Radfahrer. Der 65-jährige Radler, ebenfalls aus dem
Landkreis Eichstätt, war auf dem für beiden Richtungen freigegebenen Radweg
stadtauswärts unterwegs und wurde von dem einbiegenden Volvo erfasst. Durch den
Anstoß kam der Radfahrer zu Sturz und zog sich dabei eine Gehirnerschütterung
zu.
Insgesamt entstand an beiden Fahrzeugen ein Sachschaden von knapp 200
Euro.
Neben einer fahrlässigen Körperverletzung muss sich der Volvo-Fahrer
zudem wegen einem Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten. Im
Rahmen der Unfallaufnahme stellte nämlich sich heraus, dass der Mann den Pkw
trotz ständigem
Aufenthaltsort in Deutschland noch in Polen zugelassen hatte
und das Fahrzeug somit dem deutschen Zulassungsverfahren unterliegen würde.
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Kurz vor gestern Mittag haben zwei unbekannte Personen bei Denkendorf
Gegenstände von einer Brücke auf einen vorbeifahrenden Pkw geworfen, wobei die
Frontscheibe des Autos beschädigt wurde.
Am Dienstag gegen 11:30
Uhr fuhr ein 64-jähriger Mann aus Niederbayern mit seinem VW Passat auf der
Autobahn A9 in Fahrtrichtung Nürnberg. Bereich Denkendorf auf Höhe der
Autobahnbrücke im bei Schönbrunn schlug nach Angaben des Fahrers ein Gegenstand
in der Frontscheibe ein, wodurch diese zu Bruch ging. Der VW-Fahrer hielt seinen
Wagen an und verständigte die Polizei. Im Rahmen einer Befragung gab der
Autofahrer an, auf der Brücke zwei Personen erkannt zu haben. Diese haben nach
derzeitigem Kenntnisstand die Autobahnbrücke von Schönbrunn kommend in Richtung
Denkendorf überquert. Weitere Hinweise auf die Personen, die auch im Rahmen
einer sofortigen Fahndung nicht mehr festgestellt werden konnten, liegen derzeit
nicht vor. Nach Spurenlage muss davon ausgegangen werden, dass von den Personen
ein Tennisballgroßer Metallgegenstand auf das Fahrzeug geworfen wurde, was
strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet wird.
An dem Fahrzeug des 64-Jährigen, der glücklicherweise unverletzt blieb, entstand
an der Frontscheibe ein Sachschaden in Höhe von knapp 500 Euro.
Mögliche
Zeugen werden dringend gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter der
Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 zu melden.
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Symbolfoto
In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde von einem bislang unbekannten
Täter in der St.-Michael-Straße in Etting sowohl die Glasscheibe eines
Bushäuschens, als auch ein Fenster der dahinterliegenden Sparkassenfiliale
beschädigt.
Wie der Zeuge, der den Schaden festgestellt hatte, bei der
Polizei meldete, war die Scheibe am Bushäuschen komplett zerbrochen, die
Fensterscheibe der Bank wies einen Sprung auf. Der Schaden an beiden Scheiben
dürfte sich auf ca. 1.500 Euro belaufen.
Momentan gibt es keinen Hinweis auf
den oder die Täter.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion
Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 entgegen.
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Doppeltes Pech hatte ein 50-jähriger Ingolstädter, der Montagfrüh mit seinem
Pkw mit Anhänger in eine Verkehrskontrolle in der Westlichen Ringstraße geriet.
Zunächst stellten die Beamten fest, dass das geführte Fahrzeuggespann ein
zulässiges Gesamtgewicht von über 3.500 kg hatte. Der 50-Jährige konnte bei der
Kontrolle jedoch nur den Führerschein der Klasse B vorweisen, obwohl die
Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen wäre. Da der Mann auch stark
nach Alkohol roch, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,6
Promille ergab.
Neben einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
erwartet den 50-Jährigen darüber hinaus noch ein mindestens einmonatiges
Fahrverbot wegen seiner Promillefahrt.