Mann klammert sich in Ingolstadt bei 282 km/h außen am ICE fest


   
Ein Schwarzfahrer ist am Ingolstädter Hauptbahnhof auf einen anfahrenden ICE gesprungen und klammerte sich bis zum Nothalt am Bahnhof Kinding außen am Zug fest.

(rr) Am Donnerstagnachmittag, 16. Januar 2025, gegen 15:00 Uhr informierte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit Sitz in Ingolstadt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg darüber, dass Zeugen beobachtet haben, wie ein Mann auf einen aus dem Ingolstädter Hauptbahnhof abfahrenden ICE gesprungen ist und sich zwischen zwei Waggons an Kabelsträngen festhielt.



Die sofort verständigte Notfallleitstelle der Deutschen Bahn (DB) ermittelte den betroffenen ICE 786, der sich auf der Fahrt von München nach Lübeck, mit Halt in Ingolstadt, befand. Der Triebfahrzeugführer, der die Hochgeschwindigkeitsstrecke in Richtung Nürnberg befuhr, stoppte auf Veranlassung der Bundespolizei den Zug außerplanmäßig, aber kontrolliert am Bahnhof Kinding.



Ein zufällig mitfahrender Polizist der Bayerischen Landespolizei stellte dort den 40-jährigen ungarischen Mitfahrer fest und brachte ihn in den Zug. Im Nürnberger Hauptbahnhof wurde der Ungar dann Beamten der Bundespolizei übergeben.



Die Polizei hat ermittelt, dass der Mann bereits in München, ohne im Besitz eines Fahrscheins zu sein, als Schwarzfahrer in den Zug gestiegen war. Im Ingolstädter Hauptbahnhof stieg der Ungar aus dem Zug und rauchte eine Zigarette. Nachdem sich die Türen des Zuges geschlossen und der ICE sich in Bewegung gesetzt hatte, ist der Mann auf eine Halterung zwischen zwei Waggons gesprungen und hielt sich während der Fahrt an den ummantelten Kabelsträngen fest. Seiner Aussage zufolge wollte er sein während der Zigarettenpause im Zug gelassenes Gepäck nicht allein Weiterreisen lassen.



Aufzeichnungen am Zug ergaben, dass der ICE 786 auf der Fahrt von Ingolstadt nach Kinding eine Geschwindigkeit von 282 km/h erreichte.



Die Bundespolizei hat gegen den Ungarn ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Des Weiteren erwartet den Mann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Vornahme einer betriebsstörenden Handlung.



Bundespolizeibeamte warnen ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Unsinn des S-Bahn- oder Zugsurfens. Wer Personen auf oder an S-Bahnen beziehungsweise Zügen entdeckt, wird gebeten, schnellstmöglich die Bundespolizei, eine andere Rettungs- oder Sicherheitsorganisation oder das Bahnpersonal zu informieren.









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