
Am Bahnübergang in Manching: Auto kracht in Personenzug – Fahrer per Hubschrauber in Klinik
Pkw fährt trotz geschlossener Halbschranke auf die Gleise
(rr) An einem Bahnübergang in der Niederfelder Straße in Manching ist es am Dienstag, 11. August 2026, gegen 14:10 Uhr zu einem folgenschweren Verkehrsunfall gekommen. Ein 65-jähriger Pkw-Fahrer aus Baar-Ebenhausen fuhr nach bisherigen Erkenntnissen trotz vollständig geschlossener Halbschranke in den Gleisbereich ein.Personenzug mit 132 Fahrgästen kann nicht mehr rechtzeitig bremsen
Zur selben Zeit näherte sich ein Personenzug der Agilis von Ingolstadt in Richtung Regensburg. Der Zug war mit rund 120 km/h unterwegs. Obwohl eine Notbremsung eingeleitet wurde, konnte der Zusammenstoß mit dem Pkw nicht mehr verhindert werden.Durch die Kollision wurde der Pkw nach links geschleudert und kam auf der Beifahrerseite zum Liegen. Der Fahrer wurde in seinem Fahrzeug eingeschlossen und musste von den eingesetzten Feuerwehren mit schwerem Rettungsgerät befreit werden. Anschließend flog ihn ein Rettungshubschrauber in ein Klinikum. Die 132 Insassen des Zuges blieben nach derzeitigem Kenntnisstand unverletzt.
Stundenlange Sperrung nach Unfall am Bahnübergang
Nach dem Unfall kam der Zug rund 400 Meter hinter der Unfallstelle auf freier Strecke zum Stillstand. Die Fahrgäste wurden durch die Feuerwehr aus dem Zug evakuiert und anschließend mit Bussen zum Bahnhof nach Vohburg gebracht. Die Bahnstrecke und die querende Kreisstraße mussten während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten vollständig gesperrt werden.Sachschaden im hohen fünfstelligen Bereich
Der entstandene Sachschaden wird im hohen fünfstelligen Bereich beziffert. Der Pkw musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Auch der Personenzug konnte seine Fahrt nicht fortsetzen und musste später durch einen Werkstattzug abgeschleppt werden. Insgesamt dauerten die Sperrmaßnahmen rund fünfeinhalb Stunden.Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr
Nach ersten Erkenntnissen waren die Halbschranken und die vier Signalleuchten des Bahnübergangs zum Unfallzeitpunkt in Betrieb. Hinweise auf eine technische Störung der Bahnübergangsanlage liegen derzeit nicht vor. Gegen den Pkw-Fahrer wird nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr ermittelt. Nach § 315 StGB kann eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Schienenverkehrs strafrechtliche Folgen haben, wenn dadurch Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden.Für weitere aktuelle Nachrichten rund um die Region folgen Sie uns doch auf Facebook und Instagram.