Eichstätt
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Zahlreiche Einsatzkräfte suchten in Eichstätt nach einem vermissten Mann.
(rr) Am frühen Donnerstagmorgen, 9. Januar 2025, hat eine Frau bei der Polizei ihren Ehemann als vermisst gemeldet. Gegen 5:00 Uhr verließ der 90-jährige Rentner seine Wohnung im Eichstätter Ortsteil Landershofen.
Da er nicht wie gewöhnlich zur Wohnung zurückkehrte, verständigte die Ehefrau die Polizei. Aufgrund dieser Mitteilung wurden sofort Suchmaßnahmen aufgenommen. Im Verlauf des Vormittags wurden ein Hubschrauber mit einer Wärmebildkamera, eine Vielzahl von Polizisten, sowie mehrere Personensuchhunde bei der Suche eingesetzt.
Auch Beamte von benachbarten Polizeidienststellen unterstützten die Eichstätter Inspektion. Da die Suche bis kurz vor Mittag zu keinem Erfolg führte, wurden nochmals Suchhunde, sowie eine Drohne nachgeordert, um das teils unwegsame Gelände abzusuchen.
Gegen 12:15 Uhr kam dann die erlösende Nachricht, dass der Vermisste in einem Garten in der Nähe seines Wohnhauses von einem Anwohner aufgefunden worden war. Der 90-Jährige war zu diesem Zeitpunkt ansprechbar, doch es stellte sich allerdings heraus, dass er gestürzt war und dabei Beckenverletzungen erlitt.
Zudem war er stark unterkühlt. Der Rentner wurde vom Rettungsdienst nach Erstversorgung in die Eichstätter Klinik verbracht.
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Bei Geschwindigkeitskontrollen wurden erhebliche Verstöße festgestellt.
(rr) Bei mehreren Lasermessungen in der Zeit von Samstag, 4. Januar 2025, bis Montag, 6. Januar 2025, wurden auf der Ingolstädter Straße in Eichstätt Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Dabei mussten mehrere erhebliche Geschwindigkeitsverstöße von den Polizisten festgestellt werden. Unrühmlicher Spitzenreiter über die gesamte Messung war ein 40-jähriger Autofahrer aus Eichstätt.
Er fuhr innerorts statt der erlaubten 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h. Auch an den anderen Messetagen wurde die erlaubte Geschwindigkeit erheblich überschritten.
„Die Verkehrsteilnehmer fuhren zum Teil mit 84 km/h“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizeiinspektion.
Und er fügte abschließend hinzu: „Die Verkehrssünder müssen nun mit einer Anzeige verbunden mit einem nicht unerheblichen Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.“
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Ein Unfallverursacher ist seiner Meldepflicht nach einem Verkehrsunfall nicht nachgekommen.
(rr) Ein 40-jährige Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt war am Sonntagvormittag, 5. Januar 2025, auf der Kreisstraße EI 21 von Rapperszell in Richtung Affenthal unterwegs und verlor offensichtlich aufgrund der witterungsbedingten Straßenverhältnisse gegen 11:00 Uhr die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Er kam kurz vor dem Affenthal nach links von der Fahrbahn ab und rutschte in den angrenzenden Straßengraben. Dabei prallte er gegen einen Grenzstein. An seinem Auto entstand dabei ein Sachschaden in Höhe von rund 8.000 Euro.
Der Grenzstein wurde aufgrund der Wucht des Anpralls aus seiner Verankerung gerissen. Durch die Neuvermessung fallen Kosten in Höhe von rund 1.300 Euro an.
Doch anstatt den Unfall nach einer angemessenen Wartezeit der Polizei zu melden, entfernte sich der 40-Jährige von der Unfallstelle. Daraufhin erreichten die Polizei mehrere Meldungen über ein sichtlich verunfalltes Auto im Straßengraben und Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Eichstätt sowie der Feuerwehr und dem Rettungsdienst eilten vorsorglich zur gemeldeten Stelle.
Letztendlich wurde der 40-jährige Unfallverursacher von dem von ihm beauftragten Abschleppdienst ermittelt. Gegen den Pkw-Lenker wird nun von der Polizei wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.
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Ein Rentner riss Aufkleber ab, die von Sternsingern an Türen angebracht worden waren.
(rr) Am Samstagnachmittag, 4. Januar 2025, riss ein 75-jähriger Mann aus dem Landkreis Eichstätt mindestens zwei Aufkleber von Haustüren ab, die zuvor von den Sternsingern angebracht worden waren.
Dabei entstand in der Westenstraße von Eichstätt jeweils minimaler Sachschaden.
Falls es weitere Geschädigte gibt, sind diese aufgerufen, sich bei der Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 97 70-0 zu melden.
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Zwei Buben haben in einem Omnibus der Eichstätter Stadtlinie einen Böller gezündet.
(rr) Bereits am Samstag, 23. Dezember 2024, waren ein zwölfjähriger Bub und ein 14-jähriger Jugendlicher aus Eichstätt in einem Omnibus der Eichstätter Stadtlinie unterwegs und zündeten darin gegen 16:50 Uhr in der Westenstraße einen Böller.
Den Silvesterkrachen wollten die Schüler anschließend aus dem Busfenster werfen, doch der Böller verfehlte das Fenster und detonierte am Boden des Omnibusses. „Durch die Explosion wurde ein Teil des Bodens leicht angeschmort“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizeiinspektion.
Und er fügte hinzu: „Der Sachschaden wird auf 750 Euro beziffert. Verletzt wurde niemand.“
Die hinzugezogene Streifenbesatzung der Polizei stellte dann fest, dass es sich bei den Böllern um ein sogenanntes „Kleinstfeuerwerk“ der Klasse 1 handelt. Dieses ist das ganze Jahr für Kinder ab 12 Jahren frei verkäuflich.
Die beiden Kinder wurden von den Beamten ihren Erziehungsberechtigten übergeben und die Böller sichergestellt.
„Es wurden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz aufgenommen“, so der Polizeisprecher abschließend.
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