Eichstätt
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Zwei Verletzte und 20.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich an der Einfahrt zur ereignet hat.
(ir) Am frühen Sonntagabend bog eine 68-jährige Autofahrerin aus dem östlichen Landkreis Eichstätt von Gaimersheim kommend nach links in die B13 in Richtung Gabel ein. Dabei übersah sie eine 51-jährige Pkw-Lenkerin aus Eichstätt, die zeitgleich auf der B13 von Ingolstadt in Richtung Eichstätt unterwegs war.
Beide Fahrzeuge stießen an der Einmündung zusammen und die beiden Fahrerinnen zogen sich leichte Verletzungen zu. Sie mussten vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in die Eichstätter Klinik verbracht werden.
Die Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die B13 musste wegen des Unfalls für rund eine Stunde komplett gesperrt werden. Die Absicherung der Unfallstelle und die Umleitung des Verkehrs wurden von der Freiwilligen Feuerwehr aus Eitensheim durchgeführt. Die unfallaufnehmenden Polizisten schätzten den entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von rund 20.000 Euro.
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Ein Hausbewohner sah nach der Tat einen unbekannte Mann flüchten.
Am Donnerstagnachmittag gegen 16:00 Uhr saß ein 34-jähriger Mann im Wohnzimmer seines Einfamilienhauses in der Hans-Böckler-Straße von Konstein, als ein bislang unbekannter Täter das Glas der Eingangstür einschlug.
„Als der 34-Jährige nachschaute, konnte er eine männliche Person vom Haus flüchten sehen“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei. Und er fügte hinzu: „Eine nähere Beschreibung liegt nicht vor.“
An der Tür entstand laut Polizei ein Gesamtschaden in Höhe von rund 250 Euro. „Ein Einbruchsversuch kann derzeit ausgeschlossen werden“, so der Polizeisprecher abschließend.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 97 70-0 entgegen.
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Die Polizei zog einen drogenberauschten Pkw-Lenker aus dem Verkehr.
(ir) Am Mittwochnachmittag war ein 18-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt in Nassenfels unterwegs und wurde von der Eichstätter Polizei gegen 16:20 Uhr gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem Fahranfänger drogentypische Auffälligkeiten fest.
Doch einen Drogenschnelltest verweigerte der 18-Jährige. Auf Nachfrage der Beamten räumte er allerdings ein, im Vorfeld Marihuana konsumiert zu haben. Daraufhin musste sich der Berauschte in der Eichstätter Klinik einer Blutentnahme unterziehen. Sein Fahrzeugschlüssel wurde von den Polizisten sichergestellt und der Fahranfänger muss sich nun wegen Fahren unter Drogeneinfluss verantworten.
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Eine Pkw-Lenkerin drehte auf einem Sportplatz mehrere Runden und beschädigte ihn dabei.
(ir) Am Mittwochnachmittag gegen 16:50 Uhr beobachtete ein Zeuge, wie eine 31-jährige Autofahrerin auf dem Sportplatz von Adelschlag mehrere Runden drehte. „Dabei entstand ein Flurschaden von rund 1.500 Euro“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Der Zeuge notierte das Kennzeichen des Wagens und verständigte die Polizei.“ Bei der anschließenden Nachschau an der Halteradresse der Frau in Ingolstadt räumte die 31-Jährige ein, die Fahrerin gewesen zu sein. „Gegen sie wird nun wegen Sachbeschädigung ermittelt“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Verstöße muss sich ein 36-Jähriger verantworten.
(ir) Am Montagabend war ein 36-jähriger Autofahrer aus dem östlichen Landkreis Eichstätt auf der Pirkheimer Straße von Eichstätt unterwegs. Gegen 21:30 Uhr stoppte ihn dort eine Polizeistreife. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass der 36-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Daraufhin wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt des Mannes unterbunden. „Neben einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommt der 36-Jährige noch zusätzlichen Ärger, da er gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung verstoßen hat und zudem ein sogenanntes Einhandmesser mitführte“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei. Und er fügte hinzu: „Ihn erwarten nun noch zwei weitere Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Waffengesetz.“