
(ir) In Buxheim wurde ein 55-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis
Eichstätt unter Alkoholeinfluss aus dem Verkehr gezogen.
Die
Polizisten führten dort eine knapp einstündige Alkoholkontrolle durch. Da bei
dem 55-Jährigen Alkoholgeruch festgestellt wurde, musste er sich einem
Alkoholtest unterziehen. Dieser ergab über 0,5 Promille. Daraufhin wurden die
Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den 55-Jährigen erwarten nun zwei Punkte in
Flensburg, 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot.
Die Polizei führt
diese Kontrollen aktuell nicht ohne Grund durch: Insbesondere in der Adventszeit
finden eine Vielzahl von Weihnachtsfeiern und Jahresabschlussessen statt. Nur
allzu leicht wird dabei in vorweihnachtlich gestimmter Atmosphäre dem Alkohol
mehr zugesprochen, als dies mit dem anschließenden Führen von Kraftfahrzeugen in
Einklang zu bringen ist.
Wer auf Alkohol nicht bereits von
vornherein verzichten will, sollte daher seinen Nachhauseweg im Anschluss an
eine Weihnachtsfeier rechtzeitig vorplanen. Am besten lässt man sich von einem
Angehörigen abholen oder man tritt die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
an. Ebenso sind auch die Taxigebühren für die Heimfahrt mit Sicherheit gut
angelegt. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass eine Trunkenheitsfahrt nicht nur
den Führerschein und einige tausend Euro, sondern möglicherweise auch den
Arbeitsplatz kostet. Letzteres wäre besonders paradox, sofern sich herausstellen
sollte, dass der betroffene Autofahrer von einer betrieblichen Feier kommt.
Für den darauffolgenden Tag gibt die Polizei zu bedenken, dass nach
vorangegangenem Alkoholgenuss der Blutalkoholspiegel eventuell vom Körper noch
nicht ganz abgebaut ist. Nicht selten ist dieser Restalkoholwert für den Verlust
des Führerscheins durchaus noch ausreichend.