Unaufmerksamkeit beim Wendemanöver führt zu Bußgeld und zu
reduziertem Versicherungsschutz.
(ir) Eine 22-jährige
Hotelfachfrau aus Beilngries fuhr mit ihrem Daihatsu auf der Beilngrieser
Rosenaustraße und wollte an der Einmündung auf die vorfahrtsberechtigte
Ringstraße Richtung Deutschhofkreuzung abbiegen.
Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein 26-jähriger
Fließbandarbeiter aus Beilngries mit seinem VW auf der Ringstraße von der
Deutschhofkreuzung kommend in Richtung Bräuhausstraße.
Kurz vor der
Kreuzung Rosenau bog er nach links auf eine Parkfläche ab, wendete dort und
wollte wieder Richtung Bräuhausstraße auf die Ringstraße einfahren.
Während seines Wendemanövers bog jedoch die
Daihatsu-Fahrerin auf die Ringstraße ein und so kollidierten beide Fahrzeuge,
wobei am Daihatsu Frontschaden in Höhe von ca. 2.000 Euro, am VW hinten links
ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro entstand.
Beide Fahrzeugführer
müssen nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen und bekommen wegen ihres
Eigenverschuldens nur einen Teil ihres Schadens von der gegnerischen
Versicherung ersetzt.